Politische Werbung muss laut der neuen EU-Verordnung demnach klar als solche gekennzeichnet sein und unter anderem Informationen darüber enthalten, wer wie viel dafür bezahlt hat, an welche Wahlen, welches Referendum oder welchen Regulierungsprozess sie geknüpft ist und ob Techniken zur gezielten Werbung verwendet wurden.
Zudem dürfen Techniken zum politischen Targeting und zur Anzeige von Werbung ausschließlich auf der Grundlage personenbezogener Daten, die von der betroffenen Person erhoben wurden, zur Verfügung gestellt werden, allerdings nur, wenn die Person dem zugestimmt hat. Die Verwendung sensibler personenbezogener Daten ist dagegen komplett verboten. Dadurch soll die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten eingeschränkt werden, die darauf abzielt, Wählerinnen und Wähler zu manipulieren.
Politische Online-Werbung soll außerdem in einem entsprechenden Online-Verzeichnis gespeichert werden. Zudem wird das Sponsoring von Werbung durch Akteure außerhalb der EU in den drei Monaten vor den Wahlen verboten. "Das neue Gesetz macht politische Werbung transparenter, sodass es für
Wähler einfacher sein wird, bezahlte Inhalte zu erkennen und
herauszufinden, wer sie bezahlt hat und wie die Werbung ausgerichtet
war", erklärte Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz.