EU-Staaten wollen Strafen für Umweltkriminalität verschärfen

Schwerwiegende Straftaten zum Nachteil der Umwelt sollen nach dem Willen der EU-Staaten künftig in ganz Europa mit saftigen Gefängnisstrafen geahndet werden. Die EU-Justizminister beschlossen am Freitag in Brüssel neue Regeln, die die Ermittlung und Verfolgung von Umweltstraftaten verbessern sollen. Dazu wird etwa der Begriff Umweltkriminalität genauer definiert und mögliche Höchststrafen werden angehoben.

Neue Straftatbestände und höhere Strafen

Unter anderem sollen dem Beschluss vom Freitag zufolge künftig illegaler Holzhandel, das illegale Recycling umweltschädlicher Schiffsteile sowie schwerwiegende Verstöße gegen die Vorschriften über Chemikalien zu den neuen Straftaten gehören. Die Höchststrafe, die EU-Staaten für vorsätzliche Taten festlegen, die zum Tod eines Menschen führen, darf nicht unter zehn Jahren Gefängnis liegen. Und für juristische Personen wie Aktiengesellschaften oder eingetragene Vereine sind für die schwersten Straftaten maximale Strafen von mindestens 5% des weltweiten Gesamtumsatzes oder alternativ 40 Millionen Euro vorgesehen.

Einigung zwischen EU-Staaten und EU-Parlament steht noch aus

Die EU-Kommission hatte Ende 2021 einen Vorschlag für die neuen Regeln vorgelegt, weil die bestehenden Vorgaben nur wenig effektiv waren. Damit die neue Richtlinie im Kampf gegen Umweltkriminalität tatsächlich umgesetzt wird, müssen die EU-Staaten sich noch mit dem Europaparlament auf eine gemeinsame Linie einigen. Österreichs Justizministerin Alma Zadic bezeichnete den Beschluss als große Errungenschaft. "Es geht letzten Endes darum, dass die Menschen, die sich auf dem Rücken unserer Umwelt bereichern, auch zur Verantwortung gezogen werden", sagte die Grünen-Politikerin.

Redaktion beck-aktuell, 12. Dezember 2022 (dpa).