Bei besonderem öffentlichen Interesse sofortige Veröfffentlichung möglich
Zunächst sollen sich die Whistleblower an Meldestellen im eigenen Unternehmen wenden, ehe sie ähnliche Einrichtungen in staatlichen Behörden nutzen können. Beide müssen dem Hinweisgeber in der Regel innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung geben. Geschieht dies nicht, kann der Whistleblower sich im dritten Schritt an die Öffentlichkeit - etwa an Journalisten - werden. In besonderen Fällen, wenn das öffentliche Interesse gefährdet ist, kann der Hinweisgeber seinen Fall sofort publik machen. Zudem sollen die Whistleblower vor der Vergeltung ihrer Arbeitgeber besser geschützt werden. Das Gesetz soll nach Ansicht der EU-Staaten etwa bei Verstößen im Bereich der Finanzdienstleistungen, des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes angewendet werden können.
Bislang Schutz in der EU uneinheitlich
Die EU-Kommission hatte die neuen Regeln im April 2018 vorgeschlagen, weil die Regeln zum Schutz von Hinweisgebern in der EU bislang uneinheitlich sind. Die EU-Staaten müssen sich nun noch mit dem Europaparlament einigen. Durch einen Whistleblower war etwa der riesige Datenskandal um Facebook und Cambridge Analytica aufgeflogen.