Reaktion auf VW-Abgasskandal
Im Zuge des VW-Abgasskandals um manipulierte Abschalteinrichtungen von Fahrzeugen hatte die EU-Kommission 2018 vorgeschlagen, europaweit Kollektivklagen zu erlauben. "Qualifizierte Einrichtungen" wie etwa Verbraucherverbände sollten künftig stellvertretend für Geschädigte gegen Unternehmen auf Unterlassung und Schadenersatz klagen können.
Deutschland sieht Nachbesserungsbedarf
Die EU-Staaten verständigten sich nun unter anderem darauf, dass berechtigte Einrichtungen für grenzüberschreitende Klagen ein gewisses Maß an öffentlichen Aktivitäten und Unabhängigkeit aufweisen müssten. Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung mit dem Verweis darauf, dass an der Richtlinie noch nachgebessert werden müsse – vor allem, um missbräuchliche Klagen zu verhindern.