Der Europäische Rat hat das Brexit-Abkommen gebilligt, auf das sich die Europäische Union und Großbritannien geeinigt haben. Dies teilte die Bundesregierung am 18.10.2019 mit. Die Einigung auf ein Austrittsabkommen hatten EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und der britische Premierminister Boris Johnson kurz vor Beginn des Europäischen Rates in Brüssel präsentiert. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union begrüßten es einstimmig. Das Europäische Parlament und das britische Unterhaus müssen noch zustimmen, damit das Abkommen in Kraft treten kann.
Zwischenphase bis Ende 2020
Es werde dann bis zum Ende des Jahres 2020 eine Zwischenphase geben, in der ein Freihandelsabkommen ausgehandelt werden kann, so Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Die Kanzlerin betonte, wesentliche Bedingungen würden umgesetzt. Die Integrität des EU-Binnenmarktes bleibe gewahrt, Kontrollen an der Grenze zwischen Irland und Nordirland könnten vermieden werden, das Karfreitags-Abkommen bleibe erhalten.
Keine Einigung zu Nordmazedonien und Albanien
Die Staats- und Regierungschefs konnten sich indessen nicht darauf einigen, einstimmig für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen von Nordmazedonien und Albanien zu stimmen. Dies, so Bundeskanzlerin Merkel, bedauere sie sehr. "Die Meinungsverschiedenheiten konnten noch nicht überwunden werden." Jedoch werde man an dem Thema weiterarbeiten. Noch vor dem Balkangipfel während der kroatischen Präsidentschaft solle es wieder auf die Agenda.
Redaktion beck-aktuell, 21. Oktober 2019.
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