Unternehmen und Händler müssen Sorgfaltspflichten-Statement abgeben
Bis zu 90% der Entwaldung gehen laut der Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) auf nicht-nachhaltige landwirtschaftliche Nutzungen, einschließlich der Anlage von Baumplantagen, zurück, berichtet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Dem wolle die Verordnung entgegenwirken. Sie baue auf dem Ansatz der EU-Holzhandelsverordnung auf und sehe unternehmerische Sorgfaltspflichten für das Inverkehrbringen auf dem EU-Markt und das Exportieren bestimmter Rohstoffe und Produkte vor. Der Regelungsbereich der Verordnung umfasse die Rohstoffe Soja, Palmöl, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie Erzeugnisse und Produkte, die die genannten Rohstoffe enthielten oder daraus hergestellt worden seien. Diese Rohstoffe und Produkte dürften nur dann auf dem Binnenmarkt angeboten werden, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind und gleichzeitig im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands produziert wurden. Das bedeute, diese Rohstoffe dürften nicht auf Flächen produziert worden sein, auf denen seit 2020 Entwaldung oder Waldschädigung stattgefunden habe. Kontrolliert werde die Einhaltung der neuen Regeln durch die Mitgliedstaaten. Unternehmen und Händler müssten die Einhaltung der Sorgfaltspflichten in einem Statement bestätigen.
Inkrafttreten der Verordnung voraussichtlich Mitte 2023
Mit der Annahme der Verordnung durch die EU-Mitgliedstaaten liege der Ball nun beim Europäischen Parlament, so das BMEL weiter. Ein Inkrafttreten der Verordnung werde voraussichtlich Mitte 2023 erfolgen. In der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung werde dem nationalen Stakeholderforum für entwaldungsfreie Lieferketten eine zentrale Rolle zum Austausch über deren nationale Umsetzung zukommen. Das Forum habe das BMEL gegründet, um entwaldungsfreie Lieferketten zu fördern.