Frankfurt ist als Standort im Gespräch
Die hessische Europaministerin Lucia Puttrich (CDU) machte sich am Sonntag für die Bankenmetropole Frankfurt als Standort der künftigen Behörde stark. Die Landesregierung wolle nun "noch offensiver" für die Ansiedlung werben. "Leicht umzusetzen ist dieses Ziel aber nicht. Die Konkurrenz durch andere europäische Metropolen ist groß", sagte Puttrich laut Mitteilung in Wiesbaden. Zuvor war bereits bekannt geworden, dass die EU-Kommission für Zahlungen eine einheitliche Bargeldobergrenze von 10.000 Euro einführen will. Zudem beinhaltet das geplante Maßnahmenpaket gegen Geldwäsche auch den Vorschlag, die Vorschriften für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zu verschärfen. Dazu wird zum Beispiel die Zahlungsabwicklung gezählt.
Reaktionen der EU-Abgeordneten auf Kommissionsvorstoß gemischt
Im Europaparlament stoßen die Planungen der EU-Kommission auf gemischte Reaktionen. So begrüßte der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber das Vorhaben, eine neue Überwachungsbehörde aufzubauen. "Wir haben gesehen, dass die Europäische Bankenaufsicht mit der Geldwäscheaufsicht überfordert ist", kommentierte er. Zugleich kritisierte der wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion die geplante Bargeldobergrenze. "Nicht jeder Bargeldkauf ist ein Geldwäscheverdachtsfall und man kann auch mit niederschwelligeren Methoden gegen Geldwäsche vorgehen", sagte Ferber. Die Kommission täte gut daran, meint er, die nationalen Befindlichkeiten zu berücksichtigen und es den Mitgliedstaaten zu überlassen, ob und in welcher Höhe es Bargeldobergrenzen gebe.
Europäischer Rechnungshof vermutet Einschleusung von Milliarden-Beträgen
Nach Einschätzung des Europäischen Rechnungshofes werden in der EU jährlich Milliardenbeträge aus kriminellen Geschäften in die reguläre Wirtschaft eingespeist, um den illegalen Ursprung der Erträge zu verschleiern. Die europäische Polizeibehörde Europol schätze den Wert verdächtiger Transaktionen innerhalb Europas auf zuletzt Hunderte Milliarden Euro. Die EU-Kommission will die Pläne in eineinhalb Wochen vorstellen. Dann müssen die Mitgliedstaaten und das Europaparlament über die Umsetzung entscheiden.