Lieferdienste und Co: Bessere Arbeitsbedingungen beschlossen

Menschen, die ihre Dienste über eine Online-Plattform anbieten – etwa als Essenslieferant oder Fahrerin – werden künftig rechtlich besser geschützt, unter anderem vor Scheinselbstständigkeit. Das wurde auf EU-Ebene beschlossen.

Die Mitgliedstaaten stimmten bei einem Ministertreffen in Luxemburg für die neuen Vorgaben. Wenn künftig Indizien etwa für eine Kontrolle der Mitarbeiter vorliegen, wird den neuen Regeln zufolge angenommen, dass sie Beschäftigte und keine Selbstständigen sind.

Nach EU-Angaben arbeiten knapp 30 Millionen Menschen in der Union als "Plattformarbeiter". Der europäische Gewerkschaftsbund ETUC begrüßte die neuen Vorgaben. "Schon viel zu lange werden hart arbeitenden Taxifahrern, Zustellern oder Pflegekräften ihre grundlegendsten Rechte verweigert, damit reiche Tech-Bros eine weitere Null auf ihr Bankkonto setzen können", sagte Tea Jarc vom ETUC.

Regeln müssen noch in nationales Recht gegossen werden

Die Richtlinie soll den Angaben zufolge auch die Verwendung von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz regeln: Eine Person, die auf einer Plattform arbeitet, darf demnach nicht aufgrund einer Entscheidung entlassen werden, die ein Algorithmus oder ein automatisiertes Entscheidungssystem getroffen hat. Außerdem wird den Plattformen die Verarbeitung bestimmter Arten personenbezogener Daten untersagt.

Über das Vorhaben wurde zuvor lange und intensiv diskutiert. Die EU-Kommission hatte es Ende 2021 vorgeschlagen. Das Europaparlament hatte der Richtlinie im April zugestimmt. Sie wird nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Staaten haben dann zwei Jahre Zeit, um die Bestimmungen in ihr nationales Recht zu übernehmen.

Redaktion beck-aktuell, bw, 14. Oktober 2024 (dpa).