EU-Regierungen einigen sich auf bessere Koordinierung bei Corona-Reisebeschränkungen

Bei Reisen innerhalb der EU sollen die Einstufung von Corona-Risikogebieten sowie Test- und Quarantänevorschriften klarer und vorhersehbarer werden. Auf eine entsprechende Empfehlung zur besseren Koordinierung von Reisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Mitgliedstaaten am 13.10.2020 geeinigt. Dazu gehört eine Karte der gesamten EU mit einheitlichen Farbcodes in grün, orange und rot, die auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien erstellt wird.

24 Stunden Vorwarnzeit

Informationen über Reisebeschränkungen sollten in der Regel 24 Stunden vor Inkrafttreten der Maßnahmen veröffentlicht werden. Ausnahmen von der Quarantänepflicht soll es etwa für Grenzpendler oder aufgrund wichtiger familiärer Gründe geben. Alle Informationen über Reisen innerhalb der EU sollen auf der Plattform “Re-open EU“ verfügbar sein, auf der auch die regelmäßig vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten veröffentlichte einheitliche Karte verlinkt ist. 

Rasche Aktualisierung der Ampel-Karte

Die Kommission hatte am 04.09.2020 einen Vorschlag vorgelegt, der zur besseren Koordinierung der Reisebeschränkungen aufgrund von COVID-19 führen sollte. In einer Erklärung begrüßte die Kommission die Einigung der Mitgliedstaaten und forderte Sie auf, die erforderlichen Daten zur Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung zur stellen. Insbesondere müsse die Farb-Karte wöchentlich mit genauen Informationen über die epidemiologische Lage in der EU und ihren Regionen aktualisiert werden können.

Test- und Quarantäneanforderungen besser koordinieren

Die Mitgliedstaaten könnten zwar nach wie vor darüber entscheiden, welche beschränkenden Maßnahmen wie Quarantäne oder Tests sie anwenden möchten. Die Kommission regte aber an, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger gemäß der erzielten Vereinbarung künftig klar und rechtzeitig darüber informiert werden, was sie tun müssen und welche Beschränkungen gelten. Mit Blick auf die gegenseitige Anerkennung von Tests sollten nun auch die Test- und Quarantäneanforderungen besser koordiniert werden.

Mitgliedstaaten sollen rechtzeitig und klar über Einschränkungen informieren

In Bezug auf etwaige Beschränkungen der Freizügigkeit sollen die Mitgliedstaaten so früh wie möglich vor dem Inkrafttreten neuer Maßnahmen klare, umfassende und zeitnahe Informationen bereitstellen, auch über etwaige begleitende Anforderungen (Negativtests auf COVID-19 Infektionen oder ausgefüllte Aussteigekarten) sowie über die Maßnahmen für Reisende, die aus Gebieten mit höherem Risiko kommen. Diese Informationen sollen in der Regel 24 Stunden vor Inkrafttreten der Maßnahmen veröffentlicht werden, wobei zu berücksichtigen sei, dass für epidemiologische Notfälle eine gewisse Flexibilität erforderlich sei.

Redaktion beck-aktuell, 13. Oktober 2020.