Einheitliche Festlegungen für Produkte und Dienstleistungen
Die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen legt laut Kommission die technischen Anforderungen für die Barrierefreiheit und die Informationspflichten bestimmter Produkte und Dienstleistungen einheitlich fest. Auf diese Weise unterstütze sie die Mitgliedstaaten dabei, ihre Gesetzgebungen aufeinander abzustimmen und aneinander anzugleichen. Konkret mache die Richtlinie unter anderem den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Bankdienstleistungen, Computern, Fernsehern, E-Books und Online-Shops einfacher. Um die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen, könnten beispielsweise Geldautomaten mit optischen und akustischen Signalen ausgestattet werden, die anzeigen, wo man seine Bankkarte einführen muss oder wo das Geld herauskommt.
Menschen mit Behinderungen noch immer im Nachteil
Trotz der Fortschritte der letzten zehn Jahre stoßen Menschen mit Behinderungen der EU-Kommission zufolge immer noch auf große Hindernisse und sind stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Daher habe die Kommission im März 2021 die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 angenommen. Diese baue auf den Ergebnissen der vorangegangenen EU-Strategie 2010-2020 auf, die den Weg für ein barrierefreies Europa geebnet und es Menschen mit Behinderungen möglich gemacht habe, ihre Rechte wahrzunehmen und uneingeschränkt am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzuhaben.