EU-Rechnungshof: EU-Gelder durch schwarze Listen besser schützen

EU-Gelder könnten nach Ansicht des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) besser durch eine verstärkte Nutzung von schwarzen Listen geschützt werden, auf denen Personen, Unternehmen oder Organisationen geführt werden, die etwa in Korruption oder Betrug verwickelt waren. Die EU-Kommission hat jedoch nur wenige Namen auf einen solchen Index gesetzt, wie aus einem gestern veröffentlichten EuRH-Bericht hervorgeht.

Rechnungsprüfer empfehlen Ausweitung des Frühwarnsystem Edes

"Schwarze Listen können dazu beitragen, dass die EU-Gelder nicht in die falschen Hände geraten, aber sie werden nicht wirksam eingesetzt", sagte die zuständige Rechnungsprüferin Helga Berger. Die relevanten Daten gebe es entweder nicht, oder sie würden nicht verwendet. Auf EU-Ebene gibt es seit 2016 ein Frühwarnsystem (Edes), in dem Akteure, die an Ausschreibungen für EU-Mittel nicht teilnehmen dürfen, gelistet werden können. Nach Angaben der Rechnungsprüfer stehen dort aber nur zwei wegen Korruption und Betrug gelistete Parteien. Grund sei etwa, dass die Kommission nicht immer Zugang zu den Unternehmensregistern oder Strafregistern der Länder habe und das System nur einige Haushaltsbereiche abdecke. Zugleich gebe es in den EU-Ländern selbst unterschiedliche Systeme, um die EU-Haushaltsausgaben zu überwachen. Die Rechnungsprüfer empfahlen, Edes auszuweiten und Daten besser zu nutzen.

Redaktion beck-aktuell, 24. Mai 2022 (dpa).