Rat der EU verabschiedet neue Vorschriften für Schwarmfinanzierungsplattformen

Der Rat der Europäischen Union hat am 20.07.2020 neue Vorschriften verabschiedet, um die Funktionsweise von Schwarmfinanzierungsplattformen in der gesamten EU zu verbessern. Der neue Rahmen sei ein Teil des Projekts der Kapitalmarktunion, die den Zugang zu neuen Finanzierungsquellen erleichtern solle. Die verabschiedeten Vorschriften böten zudem einen hohes Maß an Anlegerschutz.

Schwarmfinanzierung als neue alternative Finanzierungsform

Schwarmfinanzierung sei eine neue alternative Finanzierungsform, bei der – in der Regel über das Internet – direkte Verbindungen zwischen denen, die Geld geben, leihen oder investieren können, und denen, die Finanzmittel für ein bestimmtes Projekt benötigen, hergestellt werden. Für Start-ups und andere KMU seien Bankkredite oft teuer oder nur schwer zu erhalten, da solche Unternehmen keine Bonitätsnachweise vorlegen oder keine handfesten Sicherheiten bieten könnten. Schwarmfinanzierung könne – vor allem im Anfangsstadium des Unternehmens – eine nützliche alternative Finanzierungsquelle sein.

Regelungen gelten für Finanzierungsrahmen bis zu fünf Millionen Euro

Die neuen Vorschriften gelten für Schwarmfinanzierungen von bis zu fünf Millionen Euro über einen Zeitraum von 12 Monaten, erläutert der Rat in seiner Mitteilung. Größere Beschaffungsaktionen würden in der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) und in der Prospektverordnung geregelt. Auf Gegenleistungen und auf Spenden beruhende Schwarmfinanzierung werde von den vorgeschlagenen Vorschriften nicht erfasst, da sie nicht als Finanzdienstleistung zu betrachten sei.

Hohes Maß an Anlegerschutz

Die verabschiedeten Vorschriften böten ein hohes Maß an Anlegerschutz, berichtet der Rat. Sie umfassten gemeinsame Aufsichts-, Informations- und Transparenzanforderungen sowie spezifische Anforderungen gegenüber nicht kundigen Anlegern. Es würden maßgeschneiderte Regeln für europäische Schwarmfinanzierungsunternehmen geschaffen, je nachdem, ob sie ihre Finanzmittel in Form von Krediten oder in Form von Investitionen (im Wege von Aktien und Anleihen des Unternehmens, das sich die Finanzmittel beschafft) bereitstellten. Mit dem Rahmen seien auch gemeinsame Zulassungs- und Aufsichtsregeln für die zuständigen nationalen Behörden festgelegt worden. Der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) werde eine wichtige Rolle zukommen, wenn es darum gehe, die Koordinierung und Zusammenarbeit durch einen verbindlichen Streitbeilegungsmechanismus und die Entwicklung technischer Standards zu erleichtern.

Beseitigung von Hindernissen

Mit den neuen Regeln werden auch Hindernisse für Schwarmfinanzierungsplattformen, die ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend erbringen wollen, beseitigt, indem die Mindestanforderungen für die Tätigkeit auf ihrem Heimatmarkt und in anderen EU-Ländern harmonisiert werden. Auch werde dadurch die Rechtssicherheit dank gemeinsamer Vorschriften für den Anlegerschutz erhöht, so das Rat abschließend, der seinen Standpunkt in erster Lesung förmlich angenommen hat. Nun muss die Verordnung noch vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten kann.

Redaktion beck-aktuell, 21. Juli 2020.