EU: Rat billigt Einigung über Autoreifen-Kennzeichnung

Der Rat der Europäischen Union hat am 22.11.2019 eine vorläufige Einigung zwischen dem Ratsvorsitzenden und dem Europäischen Parlament positiv bewertet. Sie betrifft neue Vorschriften, mit denen festgelegt wird, wie Reifen in Bezug auf Parameter wie Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Rollgeräusch zu kennzeichnen sind. Die Verordnung zielt darauf ab, den Verbrauchern mehr Informationen bereitzustellen und ihnen zu ermöglichen, Reifen auszuwählen, die sicherer, kraftstoffeffizienter und geräuschärmer sind.

Bessere Bedingungen für Reifenkunden

Laut einer Mitteilung der Pressestelle der Europäischen Kommission war die Einigung am 13.11.2019 erzielt worden. Die neuen Vorschriften müssen vom Rat und vom Europäischen Parlament noch förmlich angenommen werden und ersetzen dann eine frühere Verordnung. Ziel des Systems zur Reifenkennzeichnung sei es, die Verkehrssicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung zu erhöhen sowie Treibhausgasemissionen und Lärmbelastung im Verkehrssektor zu verringern. Der Anteil des Straßenverkehrs an den gesamten Treibhausgasemissionen in der EU betrage 22%, und 20 bis 30% des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen entfielen – vor allem aufgrund des Rollwiderstands – auf die Reifen. Eine Verringerung des Rollwiderstands von Reifen werde daher zu einer Verringerung der Emissionen beitragen und aufgrund des geringeren Kraftstoffverbrauchs gleichzeitig die Kosten für Verbraucher senken.

Gestaltung der Kennzeichnung ändert sich

Mit den neuen Regeln werde die Gestaltung der Kennzeichnung aktualisiert. Sie umfasse Symbole für Schnee- und Eishaftung im Einklang mit internationalen Standards. Ferner werde die Sichtbarkeit der Kennzeichnung sich für die Verbraucher aufgrund der neuen Vorschriften über deren Anzeige verbessern. Dies werde auch für den Fernabsatz und für Online-Werbematerial gelten. Außerdem seien die niedrigsten Kraftstoffeffizienzklassen, die nicht mehr verwendet werden, gestrichen worden, damit die Skala klarer und verständlicher werde. Reifen für LKW und Busse (Reifen der Klasse C3) müssten in Zukunft ebenfalls mit einem Kennzeichen versehen werden. Die Durchsetzung solle auch dadurch verbessert werden, dass eine Verpflichtung zur Registrierung der Reifen in einer Produktdatenbank eingeführt wird.

Gilt auch für runderneuerte Reifen

Darüber hinaus sollen nach Angaben der Kommission auch runderneuerte Reifen in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, sobald eine geeignete Prüfmethode entwickelt worden ist. Gleiches gelte auch für die Bestimmungen über die Aufnahme von Parametern für Laufleistung und Abrieb. Dadurch solle sich die Menge an Mikroplastik verringern, die aufgrund des Abriebs von Reifen in die Umwelt gelangt.

Redaktion beck-aktuell, 26. November 2019.

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