EU-Politikerin Kaili droht Aufhebung der parlamentarischen Immunität
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Die unter Betrugs- und Korruptionsverdacht stehende Europaabgeordnete Eva Kaili hat im Kampf gegen die Aufhebung ihrer parlamentarischen Immunität eine Niederlage erlitten. Das Gericht der EU wies nach Angaben vom Dienstagabend eine Klage Kailis gegen das geplante Verfahren als unzulässig zurück.

Die Aufhebung der Immunität beantragt hatte die europäische Generalstaatsanwältin Laura Kövesi. Hiergegen ging Kaili, fühere Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, vor dem EuG ebenso vor wie gegen eine Entscheidung von Parlamentspräsidentin Roberta Metsola. Diese hatte beschlossen, Kövesis Antrag im Plenum des Parlaments bekannt zu geben und ihn an den Rechtsausschuss zu verweisen.

Hintergrund des Antrags der europäischen Generalstaatsanwältin sind Ermittlungen zur Verwaltung von parlamentarischen Vergütungen für Assistenten und der Verdacht auf Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts.

Mit ihrer Klage scheiterte Kaili auf voller Linie. Diese sei unzulässig, entschied das EuG (Beschluss vom 16.01.2024 – T-46/23). Die fraglichen Handlungen könnten nicht angefochten werden. Der Antrag auf Aufhebung der Immunität sei eine vorbereitende Maßnahme, um wirksame Ermittlungen zu gewährleisten, wenn die Immunität einer Person ein Hindernis für die sie betreffenden Ermittlungen darstelle. Er führe für sich genommen nicht zur Aufhebung der Immunität und könne keine Auswirkungen auf Kailis Rechte oder Pflichten haben.

Die angegriffenen Handlungen enthielten weder einen endgültigen Standpunkt der Europäischen Staatsanwaltschaft zu den gegen Kaili aufgenommenen Ermittlungen noch einen endgültigen Standpunkt des Parlaments zu ihrer Rechtsstellung. Zudem erzeugten sie keine verbindlichen Rechtswirkungen, die die Interessen Kailis durch eine qualifizierte Änderung ihrer Rechtsstellung beeinträchtigen könnten. Kaili genieße bis zum Erlass der endgültigen Entscheidung des Parlaments weiterhin den Schutz der vom Unionsrecht gewährten Vorrechte und Befreiungen.

Politikerin soll in Bestechungsskandal verwickelt sein

Die EuG-Entscheidung ist unabhängig von dem Bestechungsskandal, in den Kaili verwickelt sein soll. Bei den Ermittlungen dazu hatte die belgische Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Immunität nicht beantragt, weil Kaili aus ihrer Sicht bei einer mutmaßlichen Straftat auf frischer Tat ertappt worden war.

In dem Ende 2022 bekannt gewordenen Bestechungsskandal geht es um mutmaßliche Einflussnahme auf Entscheidungen des EU-Parlaments durch die Regierungen von Katar und Marokko. Die Staatsanwaltschaft wirft mehreren Beschuldigten Korruption, Geldwäsche und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor. Zu ihnen gehört auch die 45 Jahre alte Kaili. Die Griechin war Anfang Dezember 2022 festgenommen worden. Im April 2023 durfte sie das Gefängnis nach rund vier Monaten verlassen und kam unter elektronischer Überwachung in Hausarrest. Diese Zwangsmaßnahme wurde dann im Mai aufgehoben.

Inwieweit die Anschuldigungen gegen Kaili bewiesen werden können, ist bislang unklar. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass bei den Ermittlungen derzeit auch mögliche Formfehler untersucht werden müssen. Bis Mitte Mai soll demnach geprüft werden, ob bei den Ermittlungen gegen Kaili ihre Immunität verletzt wurde.

EuG, Beschluss vom 16.01.2024 - T-46/23

Redaktion beck-aktuell, ew, 17. Januar 2024 (ergänzt durch Material der dpa).

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