EU-Parlament will Zugang zu Online-Daten für Ermittler strenger regeln

Bei der Herausgabe von Online-Daten an Ermittler eines anderen EU-Landes will das Europaparlament strengere Regeln als die Mitgliedstaaten. Demnach sollen etwa IP-Adressen nur bei Vergehen geteilt werden, auf die im ermittelnden Land mindestens drei Jahre Haft stehen. Ausnahmen soll es bei Straftaten geben, die ausschließlich online stattfanden - besonders bei Cyberkriminalität, Straftaten im Zusammenhang mit Terrorismus und Kindesmissbrauch. 

Einspruchsrecht gegen Herausgabe

Die Abgeordneten fordern zudem, dass Behörden innerhalb von zehn Tagen Einspruch gegen ein Ersuchen stellen können. Sie könnten die Herausgabe von Daten etwa dann ablehnen, wenn diese nicht mit den Grundrechtsverpflichtungen ihres Landes einhergingen. Eine solche Rückkopplung über die Landesbehörden hatten die EU-Staaten in ihrem Vorschlag nicht vorgesehen.

Ausgleich zwischen Effektivität und Rechtsstaatlichkeit

Berichterstatterin Birgit Sippel (SPD) sagte, es gehe nicht nur um den schnellen Zugang zu elektronischen Informationen. Es müsse auch sichergestellt werden, dass Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit geschützt werden. Sie verwies dabei auf Unterschiede zwischen den EU-Staaten im Strafrecht. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) betonte: “Effektive Strafverfolgung und hohe rechtsstaatliche Standards sind keine Gegensätze, sondern gehören zusammen.“ Sie zeigte sich optimistisch, dass aus den Positionen der Mitgliedsländer und des Parlaments eine starke gemeinsame Lösung gefunden werden könne.

Redaktion beck-aktuell, 17. Dezember 2020 (dpa).