Einspruchsrecht gegen Herausgabe
Die Abgeordneten fordern zudem, dass Behörden innerhalb von zehn Tagen Einspruch gegen ein Ersuchen stellen können. Sie könnten die Herausgabe von Daten etwa dann ablehnen, wenn diese nicht mit den Grundrechtsverpflichtungen ihres Landes einhergingen. Eine solche Rückkopplung über die Landesbehörden hatten die EU-Staaten in ihrem Vorschlag nicht vorgesehen.
Ausgleich zwischen Effektivität und Rechtsstaatlichkeit
Berichterstatterin Birgit Sippel (SPD) sagte, es gehe nicht nur um den schnellen Zugang zu elektronischen Informationen. Es müsse auch sichergestellt werden, dass Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit geschützt werden. Sie verwies dabei auf Unterschiede zwischen den EU-Staaten im Strafrecht. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) betonte: “Effektive Strafverfolgung und hohe rechtsstaatliche Standards sind keine Gegensätze, sondern gehören zusammen.“ Sie zeigte sich optimistisch, dass aus den Positionen der Mitgliedsländer und des Parlaments eine starke gemeinsame Lösung gefunden werden könne.