EU-Parlament will Importverbot bestimmter Waren zum Schutz der Wälder

Das Europaparlament will ein Importverbot für zahlreiche Waren, wenn für ihre Produktion Wälder abgeholzt wurden. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte am 13.09.2022 dafür, dass Unternehmen entsprechende Sorgfaltspflichten auferlegt werden. Derzeit könnten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht sagen, ob sie mit dem Kauf eines Produktes zur Entwaldung beitragen oder nicht, sagte die SPD-Abgeordnete Delara Burkhardt vor der Abstimmung.

Abholzung von Wäldern im großen Stil

Wälder würden im großen Stil abgeholzt und brandgerodet, um Platz für die Produktion von Waren wie Palmöl, Soja, Kakao, Kaffee, Fleisch oder Leder zu schaffen. Burkhardts grüne Amtskollegin Anna Cavazzini betonte, dass im Amazonas bereits in der ersten Hälfte dieses Jahres wieder Rekorde an entwaldeter Fläche zu verzeichnen gewesen seien. Dies verschlimmere die Klimakrise, da Entwaldung allein für 11% der menschengemachten Treibhausgasemissionen verantwortlich sei. Dazu trage der Konsum in Europa maßgeblich bei. Neben Klimaschäden seien auch Menschenrechtsverletzungen gegen Indigene zu beklagen.

Indigene fordern weitergehenden Schutz

Vor der Abstimmung hatte eine Gruppe indigener Menschen aus Südamerika beklagt, dass die Regeln nicht weit genug gingen. So sei zwar beispielsweise der Amazonas geschützt, andere Ökosysteme aber nicht, da diese nicht unter die im Gesetz vorgesehene Definition von Wald fielen. Sie befürchten, dass sich Umweltzerstörung und Gewalt gegen Indigene in andere Gebiete verlagert. Damit die Regeln in Kraft treten können, müssen sich die EU-Staaten und das Parlament noch auf einen Kompromiss einigen. Dieser Prozess dauert oft mehrere Monate.

Gesamte Lieferkette steht auf dem Prüfstand

Die EU-Staaten hatten sich bereits im Juni auf ihre Position geeinigt. Während die Länder die Regeln auf Waren wie unter anderem Palmöl, Rindfleisch, Kaffee und Leder anwenden wollen, will das Parlament mehr Waren - unter anderem auch Schweinefleisch, Geflügel, Mais, Kautschuk und Holzkohle - einbeziehen. Zudem soll der Stichtag, ab dem keine Wälder abgeholzt werden dürfen, Ende 2019 liegen und damit ein Jahr früher als im Kommissionsvorschlag vorgesehen. Wahrscheinlich ist, dass am Ende entlang der gesamten Lieferkette geprüft werden müsste, ob illegale oder legale Waldrodung stattgefunden hat.

Redaktion beck-aktuell, 13. September 2022 (dpa).

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