Die grenzübergreifende Nutzung von Online-Diensten soll verbessert werden. Der Finanzausschuss des Europäischen Parlaments hat am 29.11.2016 für einen Verordnungsentwurf zur "Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten" im Binnenmarkt gestimmt. Danach sollen Konsumenten künftig audiovisuelle Online-Dienste, für die sie bezahlt haben, auch nutzen können, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU unterwegs sind. Derzeit stehen der Nutzung oft Urheberrechtsbeschränkungen entgegen.
Gebietslizenzen beschränken oft Nutzung im Ausland
So würden für die Übertragungsrechte für urheberrechtlich und/oder durch verwandte Schutzrechte geschützte Inhalte häufig Gebietslizenzen vergeben, erläutert das Parlament. Die neue Verordnung soll die Beschränkungen beseitigen und es den EU-Bürgern ermöglichen, ihre zuhause erworbenen oder abonnierten Online-Inhalte auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat nutzen zu können. Die EU-Abgeordneten werden nun mit den Regierungen der Mitgliedstaaten den finalen Text der Verordnung verhandeln, teilt das EU-Parlament mit.
Redaktion beck-aktuell, 1. Dezember 2016.
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Spiegel, Ich packe meinen Koffer und nehme mit… meine Online-Inhalte, DSRITB 2016, 693
Grütters, Zur kulturpolitischen Bedeutung des Urheberrechts für Kreative, Kreativwirtschaft und kulturelle Vielfalt, ZUM 2016, 224
Niederalt/Pech, Die Zukunft des Urheberrechts – 50 Jahre Urheberrecht in Deutschland, ZUM 2016, 239
Stieper, Grenzüberschreitender Zugang zu digitalen Inhalten – oder Reform des europäischen Urheberrechts?, GRUR 2015, 1145
Müller, Die Rechteinhaberschaft an Musikwerken bei Online-Nutzungen, ZUM 2011, 13
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