Das EU-Parlament hat den Vorschlag des Rechtsausschusses zur Aufnahme von Verhandlungen zu einer Reform des EU-Urheberrechts für das digitale Zeitalter mit den umstrittenen Upload-Filtern abgelehnt. 318 Abgeordnete stimmten gegen, 278 für den Vorschlag vom 20.06.2017, 31 enthielten sich. Der Standpunkt des Parlaments wird nun auf der nächsten Plenartagung im September 2018 diskutiert, abgeändert und abgestimmt werden. Möglich ist dann auch, dass die Abgeordneten den Entwurf verwerfen.
Bislang erweitere Prüfpflichten von Online-Plattformen beim Upload vorgesehen
Die bisher geplanten Regeln sehen vor, dass Online-Plattformen wie YouTube künftig schon während des Hochladens der Inhalte prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Technisch möglich wäre das mit sogenannten Upload-Filtern, einer speziellen Software. Bisher müssen Plattformen hochgeladene Filme, Bilder oder Texte erst im Nachhinein löschen, wenn die Hochladenden keine Rechte an ihnen haben.
Einführung eines Leistungsschutzrechts vorgeschlagen
Außerdem ist die Einführung eines Leistungsschutzrechts in der EU geplant. Danach sollen Plattformen wie Google künftig nicht mehr ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten anzeigen dürfen. Sie bräuchten eine Erlaubnis der Verlage und müssten gegebenenfalls dafür zahlen. Kritiker sehen durch die Vorschläge das freie Internet bedroht.
Abstimmung im Plenum nach Einspruch von 76 Abgeordneten erforderlich
Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments sieht vor, dass, wenn mindestens 10% der Abgeordneten (76) die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat auf der Grundlage des im Ausschuss verabschiedeten Textes ablehnen, eine Abstimmung im Plenum stattfindet. Bis zum Ablauf der Frist am 03.07.2018 um Mitternacht hatte die erforderliche Anzahl von Abgeordneten Einspruch eingelegt.
Redaktion beck-aktuell, 5. Juli 2018.
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Wimmers/Barudi, Der Mythos vom Value Gap, GRUR 2017, 327
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