EU-Parlament verabschiedet neue Richtlinie über Aktionärsrechte

Das Europäische Parlament hat am 14.03.2017 die neu gefasste Richtlinie über die Aktionärsrechte verabschiedet. Damit würden die Rechte von Aktionären gegenüber den Unternehmen, in die sie investieren, gestärkt, so das Parlament. Dazu gehöre auch ein Mitspracherecht bei der Festsetzung der Vergütungen von Führungskräften.

Vorteile für Unternehmen

"Wir haben aus der Vergangenheit gelernt. Wenn wir eine stabile Wirtschaft in Europa wollen, müssen wir auf langfristigen Erfolg bauen, nicht auf rasche Gewinne“, erklärte EU-Justizkommissarin Věra Jourová. Die neu gefasste Richtlinie sei auch von Vorteil für Unternehmen, da sie vor kurzfristiger und übermäßiger Risikobereitschaft schütze, erklärte die Justizkommissarin weiter. Langfristige, transparente Strategien seien in Zukunft gefragt.

Redaktion beck-aktuell, 15. März 2017.

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