Das Europäische Parlament hat am 14.03.2017 die neu gefasste Richtlinie über die Aktionärsrechte verabschiedet. Damit würden die Rechte von Aktionären gegenüber den Unternehmen, in die sie investieren, gestärkt, so das Parlament. Dazu gehöre auch ein Mitspracherecht bei der Festsetzung der Vergütungen von Führungskräften.
Vorteile für Unternehmen
"Wir haben aus der Vergangenheit gelernt. Wenn wir eine stabile Wirtschaft in Europa wollen, müssen wir auf langfristigen Erfolg bauen, nicht auf rasche Gewinne“, erklärte EU-Justizkommissarin Věra Jourová. Die neu gefasste Richtlinie sei auch von Vorteil für Unternehmen, da sie vor kurzfristiger und übermäßiger Risikobereitschaft schütze, erklärte die Justizkommissarin weiter. Langfristige, transparente Strategien seien in Zukunft gefragt.
Redaktion beck-aktuell, 15. März 2017.
Zum Thema im Internet
Weitere Informationen zur
Richtlinie über Aktionärsrechte finden Sie in englischer Sprache auf der Internetseite der EU-Kommission.
Aus der Datenbank beck-online
Trilog-Kompromiss zur Überarbeitung der Aktionärsrichtlinie erzielt, Newsdienst Compliance 2017, 32001
Lanfermann/Maul, Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission zum Gesellschaftsrecht und Corporate Governance, BB 2014, 1283