Mit Blick auf das für 2050 angestrebte Ziel der Klimaneutralität soll künftig auch eine regelmäßige Überprüfung der Luftqualitätsnormen stattfinden, um sie im Einklang mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den gesellschaftlichen Entwicklungen neu zu bewerten. Wie dies erreicht werden soll, bleibt dabei den nationalen und lokalen Behörden überlassen. Sie selbst sollen über die Maßnahmen entscheiden, um die Luftqualitätsstandards zu erfüllen.
Ein Novum ist auch, dass Menschen, die durch Luftverschmutzung gesundheitliche Schäden erleiden, im Falle eines Verstoßes gegen die EU-Luftqualitätsvorschriften Anspruch auf Entschädigung haben. 2022 hatte der EuGH noch entschieden, dass Bürgerinnen und Bürger, die wegen verschmutzter Luft krank geworden sind, keinen Anspruch auf Schadenersatz haben. Die überarbeitete Richtlinie soll nun auch für mehr Klarheit in Bezug auf den Zugang zur Justiz, wirksame Sanktionen und bessere Informationen der Öffentlichkeit über die Luftqualität sorgen.
Wenn die Luftverschmutzung in den kommenden Jahren über den neuen Standards für 2030 liegt, müssen die Mitgliedstaaten prüfen, ob sie auf dem richtigen Weg sind, die Rechtsvorschriften rechtzeitig einzuhalten, und erforderlichenfalls Maßnahmen ergreifen und die Einhaltung bis 2030 sicherstellen. Unter bestimmten Umständen haben die Mitgliedstaaten mehr Zeit, um die neuen Standards zu erreichen. Die Begründung für solche Fristverlängerungen muss aber auf einer fundierten Analyse beruhen.