Neue Drogen sollen auf EU-Ebene künftig schneller überprüft und gegebenenfalls verboten werden. Das EU-Parlament stimmte am 24.10.2017 in Straßburg mehrheitlich für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Damit will die Europäische Union die wachsende Gesundheitsgefahr durch die sogenannten "Legal Highs" bannen.
Zeitvorgaben für Prüfung und Verbotsempfehlung wurden drastisch verkürzt
Neue psychoaktive Drogen werden heute oft zunächst legal vertrieben, oft als Kräutermischung, Badesalz oder Reinigungsmittel, bis die Behörden sie geprüft und als gefährlich eingestuft haben. Dieser Prüfprozess soll nun drastisch verkürzt werden. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten künftig nur noch sechs statt zwölf Monate Zeit zur Umsetzung einer Verbotsempfehlung haben. Die Mitgliedstaaten haben sich mit den neuen Regeln, die noch in nationales Recht umgesetzt werden müssen, bereits einverstanden erklärt, müssen aber noch formal zustimmen.
Redaktion beck-aktuell, 24. Oktober 2017 (dpa).
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Schmidt, Die Entwicklung des Betäubungsmittelstrafrechts bis Mitte 2015, NJW 2015, 3008
EuGH, Keine Arzneimitteleigenschaft von "neuen psychoaktiven Substanzen" - Alles rund um Hanf, GRUR 2014, 893?
Patzak, Legal-High-Produkte - wirklich legal?, NStZ 2011, 498
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Bundesregierung will "Legal Highs" verbieten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.06.2016, becklink 2003430
Bundesregierung will Möglichkeiten der Strafverfolgung bei Designerdrogen verbessern, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 04.05.2016, becklink 2003205
BGH, Handel mit "Legal Highs" nicht nach Arzneimittelgesetz strafbar, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 30.09.2014, becklink 1034860