EU-Parlament stimmt Reiseregister für Nicht-EU-Bürger zu

Das EU-Parlament hat eine neue Datenbank für Reisende aus Drittstaaten auf den Weg gebracht. Eine Mehrheit der Abgeordneten sprach sich am 25.10.2017 in Straßburg für das Register aus, in dem unter anderem Fingerabdrücke und Porträtfotos von Nicht-EU-Bürgern für mindestens drei Jahre gespeichert werden sollen.

Erleichterung der Grenzkontrollen

Das System soll die Grenzkontrollen erleichtern. So wird das händische Abstempeln von Pässen entfallen. Zudem soll einfacher erkannt werden, ob sich jemand länger als erlaubt in der EU aufhält.

Anti-Terror-Kampf

Das Register ist aber auch für den Anti-Terror-Kampf gedacht. So hat die europäische Polizeibehörde Europol Zugriff auf die Daten, wenn sie wegen Terrorverdachts oder anderer schwerer Straftaten ermittelt. Asylbehörden bekommen keinen Zugang.

Linke und Grünen monieren Verstoß gegen Unionsrecht

Linke und Grünen halten die anlasslose Speicherung für unvereinbar mit EU-Recht und verwiesen auf das Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zum Austausch von Fluggastdaten mit Kanada. Die Luxemburger Richter hatten im Juli 2017 das Ausmaß der vorgesehen Datenspeicherung ohne konkreten Anlass beanstandet.

Abgeordnete rechnet mit EuGH-Verfahren

"So wie das Ein- und Ausreisesystem jetzt beschaffen ist, dürfte es ganz locker auf dem EuGH-Tisch landen", sagte die Linken-Abgeordnete Cornelia Ernst. "Dafür werden wir tun, was wir können." Der EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht (Grüne) plädierte – erfolglos – dafür, zumindest die Speicherdauer zu verkürzen.

EU-Innenkommissar hält Wertungen für nicht übertragbar

Aus Sicht von EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos können die Feststellungen der EuGH-Richter nicht übertragen werden. Es bestünden "erhebliche Unterschiede", sagte er. Er hoffe, dass das neue System spätestens 2020 laufe. Die EU-Länder müssen noch formal zustimmen.

Redaktion beck-aktuell, 25. Oktober 2017 (dpa).

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