"Das Wesen Europas verteidigen": EU sagt Korruption den Kampf an

Die EU will den Kampf gegen Korruption vereinheitlichen. Jetzt hat das Parlament das gemeinsame Konzept für Abschreckung und Sanktionen verabschiedet.

Mit einer neuen Richtlinie will die EU den Kampf gegen Korruption unter den Mitgliedstaaten harmonisieren. Der nun vorgestellte Entwurf ist zum einen darauf gerichtet, die Definitionen und Strafmaße für verschiedene Delikte unionsweit anzugleichen, außerdem sollen die nationalen Behörden und die EU-Einrichtungen im Kampf gegen Korruption stärker zusammenarbeiten. Zudem werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Strategien zur Korruptionsbekämpfung zu entwickeln und aktuell zu halten.

Die Richtlinie enthält umfassende Definitionen von Korruptionsdelikten – darunter Bestechung, Veruntreuung, Behinderung der Justiz, Einflussnahme, illegale Bereicherung im Zusammenhang mit Korruption, Verschleierung und Korruption im privaten Sektor. Außerdem vereinheitlicht sie die Vorschriften über Sanktionen. In grenzüberschreitenden Fällen sollen so Durchsetzungslücken geschlossen werden. Man will sicherstellen, dass die Höchststrafen nach nationalen Vorschriften nicht zu gering ausfallen, strengere Vorschriften in den Mitgliedstaaten sollen aber möglich bleiben.

Mehr Kooperation mit europäischen Behörden

Verstärkt wird die Zusammenarbeit zwischen den nationalen und EU-Behörden, also dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung OLAF, der Europäischen Staatsanwaltschaft, Europol und Eurojust. Der Informationsaustausch und die Koordinierung sollen künftig reibungsloser laufen.

Die Mitgliedstaaten verpflichtet die neue Richtlinie, Risikobewertungen durchzuführen und Systeme für den Umgang mit Interessenkonflikten, Transparenz politischer Finanzierung und Integritätsstandards sicherzustellen. Auch sind spezielle und unabhängige Stellen einzurichten, um Korruption vorzubeugen und zu bekämpfen.

"Dieses Gesetz soll das Wesen Europas verteidigen und unseren Bürgern gerecht werden", sagte Berichterstatterin Raquel García Hermida-van der Walle. "Korruption entzieht unseren Volkswirtschaften Milliardenbeträge, untergräbt das Vertrauen in die Regierung und schwächt die Demokratie". Ungehindert bedrohe sie die Grundfesten der EU.

Nimmt der Rat die Richtlinie an, haben die Staaten nach ihrem Inkrafttreten 24 Monate Zeit, um die Vorgaben zu erfüllen. Um die Bestimmungen über Risikobewertungen und nationale Strategien umzusetzen, bekommen sie zwölf Monate mehr Zeit. 

Redaktion beck-aktuell, bw, 26. März 2026.

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