Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher sowohl ein Recht auf Festpreisverträge als auch auf Verträge mit dynamischen Preisen haben. Außerdem können die EU-Länder den Lieferanten verbieten, säumigen Kunden den Strom abzudrehen.
Kernelement der Reform sind neue langfristige Verträge zwischen Regierungen und Stromerzeugern, sogenannte Contracts for Difference. Mit diesen Differenzverträgen garantieren die Staaten Stromerzeugern einen Mindestpreis für Strom, wenn sie neue Investitionen in erneuerbare Energien oder Kernkraft tätigen. Fällt der Marktpreis unter einen vereinbarten Preis, springt der Staat ein und gleicht die Differenz aus. Liegt der Preis höher, geht der Überschuss an den Staat. Auf diese Weise sollen Anreize für die heimische Erzeugung von sauberem Strom geschaffen werden.
Wegen extrem gestiegener Strompreise waren Rufe nach einer Reform des europäischen Strommarkts laut geworden. Grund für die hohen Preise waren unter anderem explodierende Gaspreise wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Auch machte sich bemerkbar, dass zeitweise rund die Hälfte der französischen Atomkraftwerke ausfiel.
Basis für die nun gefundene Einigung war ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission aus dem Frühjahr. Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen, das gilt aber als Formsache.