Aufgabe des Einstimmigkeitsprinzips und Initiativrecht für Gesetzesvorschläge
In der Erklärung heißt es, man müsse die Ergebnisse der Konferenz einhalten und die Erwartungen der Bürger erfüllen. Dazu gehören etwa die Forderungen, in fast allen Politikbereichen das Prinzip der Einstimmigkeit aufzugeben, dem Europaparlament ein Initiativrecht für Gesetzesvorschläge zu gewähren sowie nach deutlich mehr EU-Kompetenzen in den Bereichen Gesundheits- und Sozialpolitik. Dazu sind Änderungen der EU-Verträge erforderlich. Sie können durch einen Verfassungskonvent geändert werden, an dem Vertreter der nationalen Parlamente und Regierungen sowie des Europaparlaments und der Kommission teilnehmen. Am Mittwoch nahm das Parlament daher per Handzeichen eine Entschließung zu den Folgemaßnahmen zu der Konferenz zur Zukunft Europas an.
EU-Verträge müssten dafür geändert werden
Das Parlament erkennt damit an, dass die "ambitionierten und konstruktiven Vorschläge" der Konferenz Vertragsänderungen erfordern, zum Beispiel für eine einfachere, transparentere, rechenschaftspflichtigere und demokratischere EU. Zu diesem Zweck fordert es die Einberufung eines Konvents durch Aktivierung des in Artikel 48 EUV vorgesehenen Verfahrens zur Änderung der Verträge und fordert seinen Ausschuss für konstitutionelle Fragen auf, das erforderliche Verfahren entsprechend einzuleiten. In diesem Verfahren sollte die EU zu einem Modell des nachhaltigen, inklusiven und widerstandsfähigen Wachstums übergehen, wobei den KMU besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte, so die Abgeordneten, die eine vollständige Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte fordern. Sie verlangen von der EU, dringend eine Führungsrolle bei der Bekämpfung des Klimawandels, beim Schutz der biologischen Vielfalt und bei der Förderung der Nachhaltigkeit weltweit zu übernehmen.
Bundesregierung zeigt sich gesprächsbereit
Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP zeigt sich im Koalitionsvertrag offen dafür. Sollte der zuständige Ausschuss im Europaparlament nun den Prozess für einen Konvent starten, müsste das Plenum des Parlaments noch zustimmen. Dies könnte im Juni geschehen. Anschließend müsste noch die Mehrheit der EU-Staaten das Vorhaben billigen. Etliche andere Länder äußerten dagegen Bedenken gegen solche Änderungen.