EU-Parlament für Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in EU-Grundrechte-Charta

Abgeordneten des Europaparlaments fordern die Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Sie reagieren damit auf die Entscheidung des US Supreme Court, das Recht auf Abtreibung in den Vereinigten Staaten zu kippen. Die EU-Abgeordneten halten es vor diesem Hintergrund für notwendig, das Recht auf Abtreibung und die Gesundheit von Frauen in der EU zu schützen.

Recht auf sichere und legale Abtreibung in EU-Grundrechte-Charta

In diesem Sinne fordern die Abgebordneten, dass Art. 7 der Charta, der die Achtung des Privat- und Familienlebens regelt, um das Recht auf sichere und legale Abtreibung ergänzt wird. Die EU-Abgeordneten seien angesichts eines möglichen Anstiegs der Geldströme zur Finanzierung von Anti-Gender- und Anti-Choice-Gruppen weltweit - auch in Europa - besorgt. Sie fordern die Mitgliedstaaten auf, Abtreibungen zu entkriminalisieren und die verbleibenden rechtlichen, finanziellen, sozialen und praktischen Einschränkungen, die den Zugang zu Abtreibungsdiensten in einigen Mitgliedstaaten noch behindern, zu beseitigen und zu bekämpfen.

EU-Einsatz für sexuelle und reproduktive Gesundheit gefordert

Konkret sollten die EU-Länder den Zugang zu sicheren, legalen und kostenlosen Abtreibungsdiensten, zu Dienstleistungen und Versorgungsleistungen im Bereich der pränatalen und mütterlichen Gesundheitsversorgung, zu freiwilligen Familienplanungen, Verhütungsmitteln, jugendfreundlichen Dienstleistungen sowie zu HIV-Prävention, -Behandlung, Pflege und Unterstützung ohne Diskriminierung gewährleisten, heißt es in der Resolution. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten ihre politische Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger und Erbringer von Gesundheitsleistungen verstärken, die sich für die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte einsetzen. Schließlich fordern die Abgeordneten auch den US-Kongress auf, ein Gesetz zu verabschieden, mit dem Abtreibungen auf Bundesebene geschützt werden.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juli 2022.