EU-Parlament fordert Verbot “goldener Pässe“ und Regeln für “goldene Visa“

Das Europäische Parlament hat mit einer Gesetzesinitiative am 09.03.2022 ein Verbot “goldener Pässe“ und Regeln für “goldene Visa“ gefordert. Goldene Pässe seien aus moralischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht verwerflich und gingen mit verschiedenen schwerwiegenden Sicherheitsrisiken einher. Die Unionsbürgerschaft darf nach Ansicht des Parlaments nicht käuflich sein. Nötig seien EU-weite Regeln gegen die Vergabe von Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsrechten an Investoren.

Milliardenschwere Einnahmen durch "goldene Pässe" oder "goldene Visa"  

Von 2011 bis 2019 erhielten mindestens 130.000 Personen “goldene Pässe“ oder “goldene Visa" in EU-Staaten. Für die betreffenden Mitgliedstaaten bedeutete dies Einnahmen in Höhe von 21,8 Milliarden Euro. Goldene Pässe sind derzeit in Malta, Bulgarien und Zypern erhältlich. Zwölf Mitgliedstaaten stellen goldene Visa aus. Die Höhe und Art der dafür zu tätigenden Investitionen unterscheiden sich von Staat zu Staat. Das Parlament betonte, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft im Gegenzug für Investitionen dem Wesen der Unionsbürgerschaft zutiefst zuwiderlaufe. Die entsprechenden Staaten würden nämlich etwas verkaufen, was nie als Ware gedacht gewesen sei. Die drei Staaten hätten auch Anträge bewilligt, die nicht den Voraussetzungen entsprochen hätten. Damit ginge man Risiken ein, weshalb das Parlament fordert, goldene Pässe schrittweise abzuschaffen.

Regeln für goldene Visa

Die Vergabe von Aufenthaltsrechten als Gegenleistung für Investitionen bringe weniger Risiken mit sich, so die Parlamentarier weiter. Dennoch seien EU-weite Regeln nötig, um Geldwäsche, Korruption und Steuerhinterziehung einen Riegel vorzuschieben. Das Parlament schlägt strenge Überprüfungen der Bewerberinnen beziehungsweise Bewerber und ihrer Angehörigen sowie ihrer Finanzierungsquellen vor. Es müsse ein verpflichtender Abgleich mit Datenbanken der EU und Überprüfungsverfahren in Drittländern erfolgen, sodass Einwände erhoben werden können. Erforderlich seien zudem ein Mindestmaß an tatsächlichem Aufenthalt sowie eine aktive Beteiligung, ein Mehrwert und ein Beitrag zur Wirtschaft als Voraussetzung für ihre Investitionen.

Keine Pässe und Visa für russische Oligarchen

Das Europäische Parlament begrüßt die Maßnahmen, zu denen sich die Mitgliedstaaten verpflichtet haben, um den Verkauf der Staatsbürgerschaft an regierungsnahe russische Staatsbürger einzuschränken und forderte alle Mitgliedstaaten auf, ihre Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsregelungen für Investoren für alle russischen Antragsteller mit sofortiger Wirkung einzustellen. Die Abgeordneten fordern die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, alle genehmigten Anträge russischer Staatsangehöriger der letzten Jahre neu zu bewerten und sicherzustellen, dass "keine russische Person mit finanziellen, geschäftlichen oder sonstigen Verbindungen zum Putin-Regime ihre Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsrechte behält." Darüber hinaus fordern sie die Kommission auf, russische Staatsangehörige, gegen die EU-Sanktionen verhängt wurden, von allen Aufenthaltsregelungen für Investoren auszuschließen.

Mangelhafte Sicherheitskontrollen und Überprüfungsverfahren

Die Abgeordneten beklagen, dass es an umfassenden Sicherheitskontrollen und Überprüfungsverfahren fehle – sowohl bei der Vergabe goldener Pässe als auch im Zusammenhang mit goldenen Visa. Auch sollte es nicht möglich sein, in verschiedenen Mitgliedstaaten mehrere Anträge nacheinander zu stellen. Die Mitgliedstaaten sollten sich überdies nicht auf Überprüfungen verlassen, die nichtstaatliche Dritte durchführen. Das Parlament hält darüber hinaus eine Abgabe auf EU-Ebene für erforderlich. Sie soll einen wesentlichen Prozentsatz der getätigten Investitionen betragen und für goldene Pässe bis zu deren Abschaffung beziehungsweise für goldene Visa auf unbestimmte Zeit gelten.

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2022.