Kürzung von EU-Mitteln seit 2021 möglich
Die "Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit" ist seit Anfang 2021 in Kraft und sieht die Möglichkeit vor, Ländern EU-Mittel zu kürzen. Bedingung dafür ist, dass wegen Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung ein Missbrauch von EU-Geldern droht. Kritiker sehen diese Gefahr in Ungarn und Polen. Bislang hat die EU-Kommission aber kein solches Verfahren gegen die Länder eingeleitet – sehr zum Missfallen des EU-Parlaments, das die Brüsseler Behörde deswegen im Oktober 2021 bereits verklagt hat.
Kommission zögert auch nach EuGH-Urteil noch
Die EU-Kommission hatte ihr Zögern damit begründet, erst noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Klagen aus Warschau und Budapest abwarten zu wollen. Doch auch, seit der EuGH diese Klagen im Februar zurückgewiesen hat, sind noch keine Verfahren eingeleitet worden. Die Reaktion der EU-Kommission auf das Urteil sei unzureichend, bemängeln die Parlamentarier nun in ihrer rechtlich nicht-bindenden Resolution. Die Behörde versuche, Zeit zu schinden. Polen und Ungarn erhalten jedes Jahr Milliarden aus dem EU-Haushalt. Kritiker werfen ihnen jedoch seit Jahren vor, sich die Justiz Untertan zu machen und die Rechtsprechung entgegen den EU-Standards zu beeinflussen.