EU-Parlament fordert EU-weite Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen und Partnerschaften
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Das Europäische Parlament fordert in einer Entschließung die EU-weite Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen und Partnerschaften sowie die Gleichbehandlung von Regenbogenfamilien und gleichgeschlechtlichen Paaren bei Freizügigkeit und Familienzusammenführungen. Außerdem fordert es weitere Maßnahmen gegen Polen und Ungarn wegen LGBTIQ-Diskriminierungen.

Gleichbehandlung von hetero- und homosexuellen Ehen und Partnerschaften

Laut Mitteilung des EU-Parlaments heißt es in der Entschließung, dass Ehen oder eingetragene Partnerschaften, die in einem Mitgliedstaat geschlossen worden sind, in allen Mitgliedstaaten einheitlich anerkannt werden sollten, und dass gleichgeschlechtliche Ehegatten und Partner genauso behandelt werden sollten wie heterosexuelle. Gegen Rumänien müsse die Kommission vorgehen, um für gleichgeschlechtliche Paare die Freizügigkeit durchzusetzen, da dieses Land einem EuGH-Urteil (BeckRS 2018, 10159) zur Freizügigkeitsrichtlinie nicht Rechnung getragen habe.

Gleichbehandlung auch bei der Familienzusammenführung

Die Abgeordneten forderten außerdem alle EU-Länder auf, die in der Geburtsurkunde eines Kindes genannten Erwachsenen als dessen rechtliche Eltern anzuerkennen. Ferner sollten Regenbogenfamilien das gleiche Recht auf Familienzusammenführung haben wie heterosexuelle Paare und deren Familien. Es solle sichergestellt werden, dass Kinder nicht staatenlos werden, wenn ihre Familien zwischen den Mitgliedstaaten umziehen. Die Abgeordneten sprächen sich dafür aus, dass Familien in der gesamten EU gleich behandelt werden sollten.

Uneingeschränkte Grundrechtsausübung für LGBTIQ-Personen gewährleisten

Die Abgeordneten betonten, dass LGBTIQ-Personen ihre Rechte, einschließlich des Rechts auf Freizügigkeit, überall in der Union uneingeschränkt ausüben können müssten und forderten die EU auf, alle entgegenstehenden Hindernisse zu beseitigen. Sie wendeten sich gegen die Diskriminierung der LGBTIQ-Gemeinschaften in Polen und Ungarn und forderten weitere EU-Maßnahmen (Vertragsverletzungsverfahren, gerichtliche Maßnahmen und Haushaltsinstrumente) gegen diese Länder.

Redaktion beck-aktuell, 14. September 2021.