Corona: EU-Parlament ermöglicht schnelleren und flexibleren Einsatz von EU-Mitteln

EU-Mittel zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sollen nach dem Willen des Europäischen Parlaments sofort und mit größter Flexibilität eingesetzt werden. Hierzu hat die Kammer am 17.04.2020 in einer außerordentlichen Plenarsitzung im Dringlichkeitsverfahren der von der Europäischen Kommission am 02.04.2020 vorgeschlagenen "Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise Plus" (CRII+) zugestimmt. Die Abgeordneten stimmten aus der Ferne ab.

Mitgliedstaaten sollen EU-Mittel flexibel einsetzen können

Angenommen wurde zunächst der Kommissionsvorschlag von Sondermaßnahmen, damit die EU-Mittel flexibel einsetzbar sind. Den Mitgliedstaaten soll ermöglicht werden, EU-Mittel zwischen den drei wichtigsten Kohäsionsfonds (dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds und dem Kohäsionsfonds), zwischen den verschiedenen Kategorien von Regionen und zwischen den spezifischen Schwerpunktbereichen der Fonds umzuschichten. Regionalpolitik-Programme in 2020 bis 2021 sollen ausnahmsweise zu 100% aus EU-Mitteln finanziert werden können. Die Maßnahmen vereinfachen laut Parlament auch die Genehmigung der Programme, um die Umsetzung zu beschleunigen, die Finanzinstrumente leichter nutzbar zu machen und die Kontrolle zu vereinfachen.

Mehr Unterstützung für Landwirte, Fischer und Aquakulturbetriebe

Landwirte sollen Darlehen oder Garantien zu günstigen Bedingungen in Anspruch nehmen können, um Betriebskosten von bis zu 200.000 Euro zu decken. Die Regeln sollen auch ungenutzte Mittel für die ländliche Entwicklung im Zusammenhang mit der Landwirtschaft freisetzen, um COVID-19 zu bekämpfen. Das Parlament stimmte auch für spezifische Maßnahmen, die die Auswirkungen der Coronakrise im Fischerei- und Aquakultursektor abmildern sollen. Dazu gehören die Unterstützung von Fischern, die ihre Tätigkeit vorübergehend einstellen müssen, Finanzhilfen für Aquakulturbetriebe, wenn die Produktion ausgesetzt oder reduziert wird, die Unterstützung von Erzeugerorganisationen für die vorübergehende Lagerung sowie eine flexiblere Umschichtung von nationalen Betriebsfonds.

EU-Hilfsfonds für am stärksten benachteiligte Personen

Schließlich gaben die EU-Abgeordneten grünes Licht für Sondermaßnahmen, die das weitere Funktionieren des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen gewährleisten sollen. Zu den Maßnahmen gehören die Möglichkeit, Schutzausrüstung für Arbeiter und Freiwillige zu finanzieren sowie eine befristete 100%ige Finanzierung aus dem EU-Haushalt. Auch soll die Rechnungslegung und -prüfung während der COVID-19-Krise vereinfacht werden. Die angenommenen Maßnahmen zielen darauf ab, die schutzbedürftigsten Menschen davor zu schützen, Opfer von COVID-19 zu werden, und sicherzustellen, dass Nahrungsmittelhilfe und materielle Basisunterstützung sie weiterhin erreichen, unter Einhaltung der sozialen Distanzierung und des persönlichen Schutzes.

Inkrafttreten nach formeller Zustimmung des Rates

Der Rat muss dem Standpunkt des Parlaments formell zustimmen. Die angenommenen Maßnahmen treten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in den kommenden Tagen in Kraft.

Redaktion beck-aktuell, 20. April 2020.