EU-Parlament bringt Strommarktreform auf den Weg

Das Parlament der Europäischen Union hat am 26.03.2019 neue Vorschriften für einen flexibleren, umweltfreundlicheren, wettbewerbsfähigeren und risikofesten Strommarkt angenommen. Die Abgeordneten haben vier neue Gesetze zum EU-Strommarkt verabschiedet, die sie Ende 2018 mit den EU-Ländern vereinbart hatten, und damit das Maßnahmenpaket “Saubere Energie für alle Europäer" abgeschlossen.

Verbraucherrechte werden gestärkt

Die Vorteile für die Verbraucher sind nach Angaben des Parlaments beachtlich: So soll etwa der Wechsel des Stromanbieters einfacher werden durch einen kostenlosen Anbieterwechsel innerhalb von höchstens drei Wochen, bis 2026 sogar binnen 24 Stunden. Eine dynamische Preisgestaltung und intelligente Stromzähler sollten helfen, Energie und Kosten zu sparen. Die Mitgliedstaaten werden in der Lage sein, vorübergehend Preise zu regulieren und von Energiearmut betroffene oder schutzbedürftige Haushalte zu unterstützen und zu schützen. Energiearmut sollte jedoch vorrangig durch Systeme der sozialen Sicherheit angegangen werden.

Erhöhung grenzüberschreitender Stromflüsse

Eines der Hauptziele der neuen Vorschriften bestehe darin, dass mindestens 75% der gesamten Elektrizität frei die Grenzen der EU überschreiten können. Dadurch könne erneuerbare Energie besser in das Stromnetz eingebunden werden, wodurch die Anstrengungen gefördert würden, das verbindliche Ziel, bis 2030 32% der Energie aus erneuerbaren Energieträgern zu gewinnen, zu verwirklichen.

Staatliche Förderung fossiler Brennstoffe soll auslaufen

Die EU-Vorschriften erlaubten es den nationalen Behörden derzeit, Kraftwerke für einen begrenzten Zeitraum für den Fall von Nachfragespitzen im Bereitschaftszustand zu halten. Durch strengere Beschränkungen für Mitgliedstaaten, die Kraftwerke durch Kapazitätsmechanismen subventionieren wollen, solle verhindert werden, dass die umweltschädlichsten Kraftwerke in Europa, in denen fossile Brennstoffe verwendet werden, staatliche Unterstützung erhalten. Diese Maßnahmen gölten für sämtliche neuen Kapazitätsmechanismen ab dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung sowie für bereits existierende Kapazitätsmechanismen ab dem Jahr 2025. Vor dem 31.12.2019 abgeschlossene Kapazitätsverträge würden von den neuen Regeln nicht berührt.

Neue EU-Maßnahmen zur Verhinderung von Stromausfällen

Das neue Gesetz zur Risikovorsorge im Elektrizitätssektor solle dafür sorgen, dass die EU-Bürger besser vor plötzlichen Versorgungsengpässen und Stromausfällen geschützt seien. Die Mitgliedstaaten seien verpflichtet, nationale Pläne zur Bewertung des Risikos von Kapazitätsengpässen zu erstellen und auf regionaler Ebene zusammenzuarbeiten. Mitgliedstaaten, die Unterstützung aus anderen EU-Ländern erhalten, sollten letztendlich alle damit verbundenen angemessenen Kosten tragen. Um den EU-Strommarkt besser regulieren zu können, soll die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zusätzliche Aufgaben und Befugnisse erhalten.

Redaktion beck-aktuell, 26. März 2019.

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