Eine europäische Staatsanwaltschaft soll künftig den Missbrauch von EU-Geldern sowie schweren grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug verfolgen. Das EU-Parlament stimmte am 05.10.2017 in Straßburg mit breiter Mehrheit für die Einrichtung einer solchen länderübergreifenden Behörde, um die jahrelang gerungen worden war. Die Strafverfolgung lag bislang allein in den Händen der Nationalstaaten.
Tätigkeitsaufnahme ab 2020 geplant
Es wird damit gerechnet, dass die neue Behörde ab 2020 in Luxemburg unter Beteiligung von 20 Ländern – darunter auch Deutschland – an den Start geht. Jedes beteiligte Land soll einen Staatsanwalt schicken. Andere EU-Staaten können später dazustoßen.
Millardenschaden durch grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug
Der EU-Kommission zufolge entgehen den öffentlichen Haushalten allein durch schweren grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug Einnahmen von mindestens 50 Milliarden Euro jährlich. Um welche Beträge es insgesamt geht, lässt sich nur schwer beziffern.
Künftig eventuell auch für Terror-Delikte zuständig
Im Juli 2017 hatte das EU-Parlament bereits einer Richtlinie zugestimmt, die festgelegt, welche Straftaten genau die Behörde verfolgen soll. Im Gespräch ist, diese Liste um Terror-Delikte zu erweitern.
Redaktion beck-aktuell, 5. Oktober 2017 (dpa).
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Brodowski, Die Europäische Staatsanwaltschaft - eine Einführung, StV 2017, 684
Schnichels, Neue Chancen für die europäische Betrugsbekämpfung, EuZW 2017, 625
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