EU-Parlament billigt Pläne zur Auffüllung der Gasspeicher vor dem Winter

Als Reaktion auf den Krieg Russlands gegen die Ukraine sollen die strategischen Gasreserven der EU vor dem Winter schneller aufgefüllt werden, um die Energieversorgung zu sichern. Dafür sorgen soll eine neue Verordnung, auf die sich die Ministerinnen und Minister der EU schon geeinigt haben und die das Europäische Parlament jetzt gebilligt hat. Sie legt fest, dass die Gasspeicher bis zum 01.11.2022 zu mindestens 80% gefüllt sein müssen.

Mitgliedstaaten sollen Füllstand von 85% anstreben

Die Mitgliedstaaten und Betreiber sollten noch weiter gehen und einen Füllstand von 85% anstreben. In den kommenden Jahren soll das Ziel bei 90% liegen, damit die Bürgerinnen und Bürger in Europa sicher vor möglichen Versorgungsengpässen sind. In dem Text der Verordnung heißt es außerdem, dass die Mitgliedstaaten unbedingt Gas aus mehr Quellen beziehen und Energieeffizienzmaßnahmen fördern müssen. Nach der Verordnung sollen Gasspeicheranlagen in Zukunft als kritische Infrastruktur gelten. Alle Speicherbetreiber müssen sich entsprechend zertifizieren lassen, damit Einflussnahme von außen möglichst verhindert wird. Betreiber, die diese Zertifizierung nicht erhalten, können Gasspeicheranlagen künftig weder besitzen noch kontrollieren. Bis August dieses Jahres will die Europäische Kommission Leitlinien veröffentlichen, wie die EU-Staaten gemeinsam Gas beschaffen können. Diese freiwillige Regelung greift dann, wenn sich mindestens zwei Mitgliedstaaten darauf einigen.

Solidaritätsmechanismus zwischen Mitgliedstaaten

Mit der neuen Regelung werde "niemand, der Energie als Waffe einsetzt (...), für unsere Speicherkapazitäten verantwortlich sein. Außerdem können wir formell mit dem gemeinsamen Einkauf von Erdgas in der EU beginnen", sagte Jerzy Buzek (EVP, PL), der das Verhandlungsteam des Parlaments leitet. Der Berichterstatter und Vorsitzende des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie Cristian Buşoi (EVP, RO) fügte hinzu: "Länder mit großen Speicherkapazitäten werden verpflichtet sein, mindestens 35% ihres Verbrauchs dort zu speichern. Länder, die über keine Speicherkapazitäten verfügen, müssen mit den anderen Mitgliedstaaten Vereinbarungen über die Speicherung der für sie erforderlichen Gasmengen treffen. Dies ist ein Solidaritätsmechanismus, der durch diese Verordnung gefördert wird". Die Vorschriften müssen, nach dem das Parlament sie angenommen hat, nun vom Rat förmlich gebilligt werden.

Redaktion beck-aktuell, 23. Juni 2022.