EU-Parlament billigt neue Regeln zur Förderung EU-weiten Datenaustauschs

Mehr Daten sind nötig, um das Potenzial der künstlichen Intelligenz zu erschließen. Um Daten für Firmen oder Start-ups besser zugänglich zu machen und so Innovationen zu fördern, hat das Europäische Parlament das Daten-Governance-Gesetz angenommen. Die neuen Regeln sollen den freiwilligen Datenaustausch durch Vertrauen fördern und Bürgern und Unternehmen mehr Kontrolle geben. Das Gesetz muss nun vom Rat formell angenommen werden, bevor es in Kraft tritt.

Vertrauen in gemeinsame Datennutzung stärken

Das im November 2021 mit dem Rat vereinbarte Daten-Governance-Gesetz (Data Governance Act, DGA) zielt darauf ab, das Vertrauen in die gemeinsame Nutzung von Daten zu stärken, neue EU-Regeln für die Neutralität von Datenmarktplätzen zu schaffen und die Wiederverwendung bestimmter Daten im Besitz des öffentlichen Sektors zu erleichtern. In strategischen Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Energie, Landwirtschaft, Mobilität, Finanzen, Fertigung, öffentliche Verwaltung und Kompetenzen wird es nach Angaben des Parlaments gemeinsame europäische Datenräume einrichten.

System vor Betreibern aus Nicht-EU-Ländern geschützt

Während der Verhandlungen stellten die Abgeordneten eigenen Angaben zufolge sicher, dass es keine Schlupflöcher gibt, die es Betreibern aus Nicht-EU-Ländern ermöglichen würden, das System zu hintergehen. Zu diesem Zweck seien die Bestimmungen über Vertrauen und fairen Zugang gestärkt worden. Das Parlament habe auch genaue Anforderungen an die Dienstleistungen festgelegt, die unter das neue DGA fallen werden. Die Abgeordneten setzten sich dafür ein, dass Daten, die freiwillig für Ziele von allgemeinem Interesse zur Verfügung gestellt werden, wie wissenschaftliche Forschung, Gesundheitsversorgung, Bekämpfung des Klimawandels oder Verbesserung der Mobilität, optimal genutzt werden. Vertrauenswürdige Dienste für die gemeinsame Datennutzung sollen sichtbarer werden und ein gemeinsames europäisches Logo verwenden, das ihre Übereinstimmung mit dem DGA bescheinigt.

Keine ausschließlichen Rechte zur Weiterwendung von Daten mehr

Öffentliche Stellen müssten es vermeiden, Vereinbarungen abzuschließen, deren Ziel oder Wirkung darin bestehen könnte, für die Weiterverwendung bestimmter Daten ausschließliche Rechte zu begründen. Der Ausschließlichkeitszeitraum des Rechts auf Weiterverwendung von Daten darf laut Parlament bei neuen Verträgen zwölf Monate nicht überschreiten und muss bei bestehenden Verträgen auf zweieinhalb Jahre begrenzt werden, damit mehr Daten für KMU und Start-ups verfügbar sind.

Verfügbarkeit von Daten immens wichtig in KI-Zeitalter

"Der Rechtsakt bildet einen Grundpfeiler der EU-Datenstrategie, mit der wir Datenmonopolisten den Kampf ansagen. Das Ziel muss eine datengetriebene Gesellschaft und Wirtschaft ‚made in Europe‘ sein", sagte Berichterstatterin Angelika Niebler. "Wir stehen zudem am Anfang des KI-Zeitalters und um nicht abgehängt zu werden, müssen wir in Europa mehr Daten verfügbar machen".

Britta Weichlein, Redaktion beck-aktuell, 7. April 2022.