EU-Parlament beschließt Reform des digitalen Urheberrechtsschutzes

Das Europäische Parlament hat am 26.03.2019 die Reform des digitalen Urheberrechtsschutzes beschlossen. Die Richtlinie solle sicherstellen, dass die seit langer Zeit bestehenden Rechte und Pflichten des Urheberrechts auch für das Internet gelten, so das Parlament. Direkt betroffen seien Internet-Plattformen wie YouTube, Facebook und Google News. Nach der Richtlinie, die auch Ausnahmen vorsehe, hafteten Internetplattformen für Inhalte, die von Nutzern hochgeladen werden. Insgesamt würden die Rechte von Autoren und Interpreten gestärkt. Die Meinungsfreiheit solle dadurch aber nicht beschränkt werden und weiter geschützt bleiben.

Reformrichtlinie muss nun von Mitgliedstaaten umgesetzt werden

Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben die Richtlinie mit 348 Ja-Stimmen bei 274 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen angenommen. Damit endet das 2016 begonnene Gesetzgebungsverfahren für das Europäische Parlament. Es liegt nun an den Mitgliedstaaten, den Beschluss des Parlaments in den kommenden Wochen ihrerseits zu billigen. Wenn die Mitgliedstaaten den vom Europäischen Parlament angenommenen Text billigen, tritt er nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Dann haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in nationale Gesetzgebung umzusetzen.

Künstler und Journalisten künftig an Einnahmen beteiligt

Ziel der Richtlinie ist es laut Europäischem Parlament, die Stellung der Rechteinhaber zu verbessern, insbesondere von Musikern, Interpreten und Drehbuchautoren sowie von Nachrichtenverlagen, sodass diese eine bessere Vergütung für die Verwendung ihrer Werke auf Internet-Plattformen durchsetzen können. Die Plattformen seien künftig direkt für Inhalte, die auf ihre Website hochgeladen werden, haftbar, und den Verlegern werde automatisch das Recht eingeräumt, im Namen ihrer Journalisten über die Vergütung für Artikel zu verhandeln, die von Nachrichtenaggregatoren verwendet werden.

Schutz der Meinungsfreiheit bleibt bestehen

Zahlreiche Bestimmungen seien mit dem Ziel entwickelt worden sicherzustellen, dass die Meinungsfreiheit im Internet gewahrt bleibt. Da das Teilen von Ausschnitten aus Nachrichtenartikeln explizit vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen sei, werde sich auch in Zukunft hier nichts ändern. Die Vereinbarung enthalte jedoch auch Bestimmungen, um Missbrauch durch Nachrichtenaggregatoren zu vermeiden. Artikel könnten in sehr kurzer Form auch weiterhin in Google News oder Facebook verlinkt und angezeigt werden. Erlaubt sei weiterhin das Hochladen geschützter Werke zum Zweck des Zitierens, der Kritik, der Überprüfung, der Karikatur oder der Parodie. Memes und GIFs sollten daher weiterhin auf Online-Plattformen verfügbar und teilbar sein. Nicht unter die neuen Regeln falle zudem das nicht-kommerzielle Hochladen von Werken in Online-Enzyklopädien wie Wikipedia oder Open-Source-Softwareplattformen wie GitHub. Start-up-Plattformen würden weniger Auflagen unterliegen als etablierte und sehr große Internet-Plattformen.

Stärkung der Rechte von Autoren und Interpreten

Autoren und Interpreten könnten vom Vertriebspartner, der ihre Werke vermarktet, eine zusätzliche Vergütung verlangen, wenn die ursprünglich vereinbarte Vergütung sehr niedrig ist im Vergleich zu den vom Vertriebspartner erzielten Einnahmen. Die Vereinbarung ziele auch darauf ab, die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material für Forschungsarbeiten durch Text- und Data-Mining zu erleichtern und damit einen erheblichen Wettbewerbsnachteil zu beseitigen, dem europäische Forscher derzeit ausgesetzt seien. Zudem sollen Urheberrechtsbeschränkungen nicht für Inhalte gelten, die für den Unterricht oder für Illustrationen verwendet werden. Schließlich gestatte die Richtlinie auch die kostenlose Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials zur Erhaltung des kulturellen Erbes. Vergriffene Werke könnten verwendet werden, wenn es keine Verwertungsgesellschaft gebe, die eine Lizenz erteilen kann.

Digitale Nutzung geschützter Werke soll gerechter vergütet werden

Derzeit hätten Internetunternehmen wenig Anreiz, faire Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern abzuschließen, da sie nicht für die Inhalte haftbar gemacht werden, die ihre Nutzer hochladen. Sie seien nur dann verpflichtet, unrechtmäßig hochgeladenen Inhalte zu entfernen, wenn ein Rechteinhaber sie dazu auffordere. Dies sei jedoch für die Rechteinhaber sehr umständlich und garantiere ihnen kein faires Einkommen. Die Haftung von Internetunternehmen werde die Chancen der Rechteinhaber (insbesondere von Musikern, Interpreten und Drehbuchautoren sowie von Nachrichtenverlegern und Journalisten) auf faire Lizenzvereinbarungen verbessern. So erhielten sie eine gerechtere Vergütung für die digitale Nutzung ihrer Werke.

Redaktion beck-aktuell, 26. März 2019.