EU-Parlament beschließt Reform der Entsenderichtlinie

Millionen von Menschen, die zum Arbeiten in ein anderes EU-Land entsandt werden, sollen künftig besser vor Ausbeutung und niedrigen Löhnen geschützt werden. Das EU-Parlament hat dazu am 28.05.2018 eine überarbeitete Fassung der Entsenderichtlinie verabschiedet. Das sei ein Riesenschritt hin zu einem faireren europäischen Arbeitsmarkt, erklärte der Vorsitzende der Europa-SPD, Jens Geier.

Gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen wie für Einheimische

Die neue Richtlinie sieht vor, dass ins Ausland entsandte Arbeitnehmer den gleichen Lohn bekommen und unter den gleichen Bedingungen arbeiten wie ihre einheimischen Kollegen. Die Kosten für die Reise in das Land und für ihre Unterkunft dürfen nicht mehr von ihrem Lohn abgezogen werden, sondern müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Entsendungen sind künftig auf ein Jahr beschränkt - mit der Möglichkeit einer Ausweitung auf 18 Monate.

Frist zur Umsetzung bis Mitte 2020

Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Regeln bis Mitte 2020 umsetzen. Zuletzt arbeiteten offiziellen Angaben zufolge mehr als zwei Millionen entsandte Kräfte in einem anderen EU-Land, mehr als 400.000 in Deutschland. Die meisten von ihnen sind auf Baustellen tätig, in der Industrie oder in sozialen Berufen wie der Pflege.

Östliche Mitgliedstaaten mit niedrigem Lohnniveau pochen auf Freizügigkeit

Über die Reform der mehr als 20 Jahre alten EU-Entsenderichtlinie wurde seit 2016 gestritten. Östliche Mitgliedstaaten mit niedrigem Lohnniveau pochen auf Freizügigkeit ihrer Bürger, während die westlichen EU-Länder beklagen, dass durch die meist günstigeren Arbeitskräfte die Löhne in ihrem Arbeitsmarkt gedrückt werden.

Redaktion beck-aktuell, 29. Mai 2018 (dpa).

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