EU-Parlament beschließt Abschaffung der Roamingaufschläge

Das Europäische Parlament hat den Weg für das Ende der Roaming-Gebühren freigemacht. Die Abgeordneten haben in einer Abstimmung am 06.04.2017 einen Kompromiss zu Roaming-Großhandelspreisen angenommen. Ab den 15.06.2017 sollen Verbraucher im EU-Ausland zu den gleichen Kosten wie zuhause anrufen, SMS verschicken oder Datenvolumen zum Surfen im Internet nutzen können.

Vorleistungsentgelte im Fokus

Im Jahr 2015 einigten sich der Rat und das Europäische Parlament darauf, die Roamingentgelte im Mobilfunk in der EU abzuschaffen. In der entsprechenden Verordnung wurde jedoch nicht auf die Roaming-Großhandelspreise eingegangen, weil die Marktbedingungen noch eingehender geprüft werden mussten. Bei der Überprüfung kam die Kommission zu dem Schluss, dass die nationalen Roamingvorleistungsmärkte nicht gut funktionierten. Deshalb hat sie im Juni 2016 einen Vorschlag für eine Verordnung unterbreitet, mit dem eine Obergrenze für Roamingvorleistungsentgelte eingeführt wurde, die die Telekommunikationsbetreiber einander ab dem 15.06.2017 für Sprachanrufe, Textnachrichten und die Datenübertragung in Rechnung stellen dürfen. Am 31.01.2017 wurde zwischen Parlament und Rat eine Einigung darüber erzielt, die ursprünglich vorgeschlagenen Preisobergrenzen für das Datenroaming deutlich zu senken und den mit der Zeit fallenden Preisen je Einheit Rechnung zu tragen.

Redaktion beck-aktuell, 7. April 2017.

Mehr zum Thema