Verbindliche jährliche Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen
Die Lastenteilungsverordnung legt für jeden EU-Mitgliedstaat verbindliche jährliche Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen fest und deckt zurzeit etwa 60% aller EU-Emissionen ab – in den Bereichen Straßenverkehr, Gebäudebeheizung, Landwirtschaft, kleine Industrieanlagen und Abfallwirtschaft. Durch die Überarbeitung der Verordnung wird der Zielwert für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 für die gesamte EU von 30 auf 40% gegenüber dem Stand von 2005 angehoben. Zum ersten Mal müssen nun alle EU-Staaten ihre Treibhausgasemissionen verringern, und zwar um 10% bis 50%. Die Zielvorgaben für 2030 für jeden einzelnen Mitgliedstaat richten sich nach dessen Pro-Kopf-BIP und der Kostenwirksamkeit.
EU-Staaten dürfen weniger Emissionen aus früheren Jahren anhäufen
Die Mitgliedstaaten müssen zudem dafür sorgen, dass sie ihre jährlichen Treibhausgasemissionszuweisungen nicht überschreiten. Sie müssen flexibel sein, um ihre Ziele zu erreichen, und zugleich für einen fairen und sozial gerechten Übergang sorgen. Darüber hinaus müssen Schlupflöcher geschlossen werden, damit das Gesamtreduktionsziel der EU erreicht wird. Deshalb können die Mitgliedstaaten in Zukunft weniger Emissionen aus früheren Jahren anhäufen oder aus künftigen Jahren vorwegnehmen und weniger Zuweisungen untereinander übertragen. Um die Mitgliedstaaten in die Verantwortung nehmen zu können, veröffentlicht die Kommission künftig – wie vom Parlament gefordert – leicht verständliche Informationen über die einzelstaatlichen Maßnahmen.