Schutz von Ursprungsbezeichnungen durch Registrierung
Die Mitgliedschaft im Genfer Akt des Lissabonner Abkommens ermögliche es, den Schutz von Ursprungsbezeichnungen durch eine einzige Registrierung zu gewährleisten. Das bedeutee, so die Kommission, dass nach dem offiziellen Beitritt der EU alle geografischen Angaben der EU grundsätzlich einen schnellen, hochrangigen und unbestimmten Schutz in anderen Mitgliedsländern der Genfer Akte erhalten können.
Landwirtschaftskommissar begrüßt geforderten Beitritt
Auch das Europäische Parlament favorisiert den Beitritt. Landwirtschaftskommissar Phil Hogan begrüßte die Entscheidung des Rats und des Parlaments, dass die EU Mitglied der Genfer Akte werde. Damit würden geografische Angaben auf multilateraler Ebene besser geschützt und spiegelten gleichzeitig "die wertvolle geografische Vielfalt, Authentizität und das Know-how der EU in Bezug auf Agrarerzeugnisse, Lebensmittel und Getränke wider“, so Hogan. Diese Mitgliedschaft werde den Schutz ergänzen, der bereits durch internationale bilaterale Abkommen gewährt werde, erklärte der Kommissar weiter.