EU macht Weg frei für weltweiten Schutz der Wälder

Die EU-Mitgliedsstaaten haben eine Verordnung angenommen, die EU-weit einheitliche, verbindliche Regelungen für entwaldungsfreie Lieferketten schafft. So dürfen künftig die Rohstoffe Soja, Ölpalme, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden, wenn sie nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen und gleichzeitig im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands produziert wurden.

Özdemir: Wichtiger Baustein für nachhaltige Landwirtschaft

Mit Verweis auf die etwa zehn Millionen Hektar Wald, die jährlich zerstört werden, betonte Bundeswirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) am 16.05.2023, die Verordnung sei ein wichtiger Baustein für nachhaltige Landwirtschaft weltweit, mit positiven ökologischen und sozialen Effekten in den Herkunftsländern der Rohstoffe und Produkte. Die Wälder seien weltweit ein entscheidender Faktor im Kampf gegen die Klimakrise und den Verlust der Biodiversität. "Unsere Aufgabe ist es, die Wälder für die Zukunft unserer Kinder und Enkel zu schützen", erklärte der Minister. Mit der von der Bundesregierung maßgeblich geprägten Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten solle vermieden werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Einkäufen Entwaldung befördern.

EU-Verordnung ab Ende 2024 anzuwenden

Nach der förmlichen Annahme der Verordnung durch die EU-Mitgliedstaaten folgt in den kommenden Wochen die Zeichnungszeremonie und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung tritt die Verordnung in Kraft. 18 Monate später, also ab Ende 2024, müssen die neuen Regelungen dann angewendet werden, wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mitteilt. Die Arbeit am nationalen Umsetzungsgesetz sei bereits aufgenommen worden. Als Kontrollbehörde bereite die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden die Durchführung der Verordnung vor. Mit dem BMEL, dem Bundesumweltministerium, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung förderten gleich mehrere Ressorts der Bundesregierung Unterstützungsmaßnahmen in Produzentenländern, die – erstmalig für eine EU-Verordnung – in einem strategischen EU-Rahmen gemeinsam mit anderen Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission angegangen würden, so das BMEL.

Informationsaustausch in Shakeholderforum

Über all diese Schritte informiert das BMEL im eigens eingerichteten nationalen Stakeholderforum für "Entwaldungsfreie Lieferketten". Knapp 200 Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft tauschen sich in diesem Forum über die Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltspflichten und jeweiligen Lösungen aus. Damit kommt dem Forum eine zentrale Rolle zum Austausch über die nationale Umsetzung zu.

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 17. Mai 2023.