EU-Kommission will Wertpapierabwicklung sicherer und effizienter machen

Die Europäische Kommission hat am 16.03.2022 Änderungen an der Zentralverwahrer-Verordnung vorgeschlagen. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die EU-Abwicklungsmärkte effizienter zu machen und gleichzeitig die Finanzstabilität zu bewahren. Der Vorschlag, der ein zentraler Bestandteil des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion von 2020 ist, geht jetzt an das Europäische Parlament und den Rat, die darüber beraten und entscheiden werden.

Zentrale Rolle im Finanzsystem der EU

Zentralverwahrer betrieben die nötige Infrastruktur, damit Wertpapiergeschäfte an den Finanzmärkten abgewickelt werden können, erläutert die Kommission. "Abwicklung" heiße, dass die Wertpapiere an den Käufer ausgeliefert werden und die Gelder dafür im Gegenzug an den Verkäufer übergehen. Bis ein Geschäft endgültig abgewickelt ist, könnten bis zu zwei Geschäftstage vergehen. In dieser Zeit könnten sowohl Kredit- als auch Rechtsrisiken bestehen. Dass solche Geschäfte sicher und effizient abgewickelt werden, sei für das EU-Finanzsystem daher eminent wichtig. Zentralverwahrer spielten an den Kapitalmärkten und im Finanzsystem der EU eine zentrale Rolle. So sei beispielsweise 2019 über EU-Zentralverwahrer ein Geschäftsvolumen von rund 1.120 Billionen Euro abgewickelt worden. Auch bei den EU-Sanktionen gegen Russland sei ihre zentrale Rolle deutlich geworden. Am 25.02.2022 habe die EU beschlossen, dass russische Kunden keine Konten mehr bei Zentralverwahrern in der EU unterhalten dürfen, was deren zentrale Funktion im EU-Finanzsystem deutlich mache.

Effizientere Wertpapierabwicklung bezweckt

Hauptziel des Vorschlags sei es, die Wertpapierabwicklung in der EU effizienter zu machen. Dadurch sollen die EU-Kapitalmärkte attraktiver werden, was letztlich bessere Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft bedeute, so die Kommission. Angesichts der immensen Summen, die über Zentralverwahrer abgewickelt werden, sei es unverzichtbar, dass diese ihre Funktion für das EU-Finanzsystem gut erfüllen. Mit dem heutigen Vorschlag würden die Regeln verhältnismäßiger und wirksamer gestaltet, um Zentralverwahrer von Befolgungskosten und Regularien zu entlasten. Außerdem sollen Zentralverwahrer mehr Dienstleistungen über Grenzen hinweg anbieten können und grenzüberschreitend besser beaufsichtigt werden.

Vereinfachungen bei "Europäischem Pass" und bessere Aufsicht 

Das "EU-Pass-Verfahren" für Zentralverwahrer soll vereinfacht werden, sodass diese leichter mit nur einer Lizenz in der gesamten EU tätig werden können. Vor allem sollen teure Doppelverfahren aus der Welt geschafft und die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung und der Wettbewerb erleichtert werden. Weiter ist vorgesehen, die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden zu verbessern, indem für bestimmte Zentralverwahrer Kollegien vorgeschrieben werden, um die Aufsicht konsequenter und stimmiger zu machen. Aufsichtsbehörden sollen zudem besser über die Tätigkeiten von Drittlands-Zentralverwahrern in der EU informiert werden.

Abwicklungsdienste für breiteres Währungsspektrum

Außerdem sollen die Bedingungen, unter denen Zentralverwahrer Zugang zu Bankdienstleistungen haben, angepasst werden. Dadurch könnten Zentralverwahrer Abwicklungsdienste für ein breiteres Währungsspektrum anbieten, womit Unternehmen die Möglichkeit erhielten, sich über einen größeren Anlegerpool, auch grenzüberschreitend, zu finanzieren, so die Kommission. Darüber hinaus sollen die Regeln zur Abwicklungsdisziplin in einigen Punkten geändert werden, um ihre Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit zu erhöhen. Bei den Änderungen gehe es um die Anwendbarkeit des vorgeschriebenen Eindeckungsvorgangs und um bestimmte technische Fragen.

Redaktion beck-aktuell, 18. März 2022.