EU-Kommission will Übertragung von Strafverfahren einheitlich regeln

Infolge der zunehmenden grenzüberschreitenden Kriminalität sind oftmals mehrere Mitgliedstaaten für die Strafverfolgung in einem Fall zuständig. Die Europäische Kommission hat deshalb am Mittwoch einen Vorschlag für eine Verordnung über die Übertragung von Strafverfahren zwischen den Mitgliedstaaten angenommen. Zwar würden schon jetzt Strafverfahren übertragen, dabei komme aber eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsinstrumente zur Anwendung.

Vermeidung von Mehrfachverfahren und Straflosigkeit

Parallele oder mehrfache Strafverfolgungen könnten ineffizient und unwirksam sein, aber möglicherweise auch die Rechte der betroffenen Personen beeinträchtigen, da eine Person wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft werden darf, heißt es in der Mitteilung der Kommission. Ihr Vorschlag soll zur Vermeidung von Mehrfachverfahren und Fällen von Straflosigkeit beitragen, in denen die Übergabe auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls abgelehnt wird. Darüber hinaus soll durch die geplante Neuregelung gewährleistet werden, dass ein Strafverfahren in dem Mitgliedstaat durchgeführt wird, der am besten dafür geeignet ist, beispielsweise in dem Staat, in dem der Hauptteil der Straftat begangen wurde.

Gemeinsame Bestimmungen für Verfahrensübertragungen

Die gemeinsamen Regeln sollen nach den Plänen der Kommission Folgendes umfassen: eine Liste gemeinsamer Kriterien für die Übertragung von Verfahren sowie der Gründe für die Ablehnung der Übertragung, eine Frist für die Entscheidung über die Übertragung eines Verfahrens, Vorschriften zu den Übersetzungskosten und den Auswirkungen der Übertragung von Verfahren, Pflichten hinsichtlich der Wahrung der Rechte der Verdächtigen und beschuldigten Personen sowie der Opfer sowie Vorschriften für die Nutzung grenzüberschreitender digitaler Kanäle für die Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden.

Zuständigkeit in bestimmten Fällen wird geregelt

Um die Effizienz des Übertragungsverfahrens zu verbessern, regelt die vorgeschlagene Verordnung auch die Zuständigkeit in bestimmten Fällen. Dadurch soll die Gesamtkohärenz der Rechtsvorschriften gewährleistet, mehr Rechtssicherheit geschaffen und schließlich die Zahl der erfolgreich übertragenen Strafverfahren erhöht werden, heißt es in der Mitteilung der Kommission. Bevor die vorgeschlagene Verordnung in Kraft treten kann, muss sie allerdings noch vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert und beschlossen werden.

Redaktion beck-aktuell, 5. April 2023.