EU-Kommission will Straftaten gegen Umwelt härter bestrafen

Wer Straftaten zulasten von Umwelt und Natur begeht und damit Menschenleben gefährdet, soll nach dem Willen der EU-Kommission künftig bis zu zehn Jahre ins Gefängnis. Nach dem am Mittwoch vorgestellten Gesetzesvorschlag sollen neue Umweltstraftaten definiert, Mindeststrafen festgelegt und eine bessere Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten ermöglicht werden. Neben Gefängnisstrafen sind auch Geldstrafen und andere Sanktionen vorgesehen.

Weltweit viertgrößtes Kriminalitätsfeld

Zu den Straftaten im Umweltbereich sollen künftig etwa illegaler Holzhandel und illegale Wasserentnahme zählen. "Schwerwiegende Verstöße müssen mit aller Strenge geahndet werden", sagte EU-Kommissionsvize Frans Timmermans. Der Vorschlag schaffe dafür die Grundlage. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius betonte, dass Straftaten zulasten der Umwelt hinter Drogen- und Menschenhandel sowie Fälschungen das weltweit viertgrößte Kriminalitätsfeld seien und jährlich um mehr als 5% zunähmen.

EU-Länder und EU-Parlament müssen noch zustimmen

Den Vorschlägen müssen nun die EU-Länder und das EU-Parlament zustimmen. In der Regel einigen sich beide Seiten auf einen Kompromiss, der mal mehr mal weniger von dem Vorschlag der EU-Kommission abweicht.

Zwischen 80 und 230 Milliarden Euro Schaden

Nach Angaben der EU-Kommission beträgt der weltweite Schaden aufgrund von Umweltvergehen zwischen 80 und 230 Milliarden Euro. Gleichzeitig profitierten die Verbrecher dahinter. "Umweltkriminalität ist äußerst lukrativ – es können ähnlich hohe Profite wie beim illegalen Drogenhandel erzielt werden –, die Sanktionen sind jedoch viel geringer und die Straftaten werden seltener verfolgt."

Redaktion beck-aktuell, 15. Dezember 2021 (dpa).