Gemeinsame EU-Antikorruptionsstrategie
Ein EU-Netz zur Korruptionsbekämpfung, in dem Strafverfolgungsbehörden, öffentliche Stellen, Angehörige der einschlägigen Berufsgruppen, Vertreter der Zivilgesellschaft und andere Interessenträger zusammenkommen, soll eine gemeinsame EU-Antikorruptionsstrategie unterstützen, bei der die Korruptionsprävention in der gesamten EU vorangetrieben und bewährte Verfahren und praktische Leitlinien ausgearbeitet werden sollen.
Modernisierung der Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung
Durch eine neue Richtlinie soll der bestehende Rechtsrahmen für die Korruptionsbekämpfung mit Fokus auf Korruptionsprävention und dem Aufbau einer Kultur der Integrität modernisiert werden. Geplant sind in diesem Zusammenhang Maßnahmen zur Sensibilisierung für Korruption und eine Rechenschaftspflicht des öffentlichen Sektors nach höchsten Standards, bei der ein transparenter Umgang mit Interessenkonflikten und die Überprüfung von Vermögenswerten öffentlicher Bediensteter im Vordergrund stehen soll.
Harmonisierung und Verschärfung des Sanktionsrechts
Ferner soll eine Harmonisierung der Definitionen von Korruptionsstraftaten erfolgen, damit nicht nur Bestechung, sondern auch Veruntreuung, Einflussnahme, Amtsmissbrauch sowie Behinderung der Justiz und illegale Bereicherung verfolgt werden können. Mit dem Vorschlag sollen alle Straftaten gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption nun auch in den EU-Rechtsvorschriften geregelt werden. Korruption im öffentlichen und privaten Sektor werden in ein und demselben Rechtsakt behandelt. Zudem sollen die strafrechtlichen Sanktionen für natürliche und juristische Personen verschärft werden.
Wirksamere Strafverfolgung
Vorgesehen ist auch eine Stärkung der Ermittlungsinstrumente. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, geeignete Ermittlungsinstrumente zur Korruptionsbekämpfung vorzuhalten und müssen künftig sicherstellen, dass Vorrechte und Befreiungen bei Korruptionsermittlungen durch ein wirksames und transparentes, im Voraus gesetzlich festgelegtes Verfahren zeitnah aufgehoben werden können. Mindestvorschriften über die Verjährungsfrist sollen gewährleisten, dass ausreichend Zeit vorhanden ist, um Korruptionsdelikte vor Gericht zu bringen. Außerdem soll das Sanktionsinstrumentarium im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auf schwere Korruptionsdelikte ausgeweitet werden.