Käfighaltung für Nutztiere soll 2023 auslaufen
Die Bürgerinitiative zum Ende der Käfighaltung spiegele die Forderung nach einem Übergang zu ethischeren und nachhaltigeren Bewirtschaftungssystemen wider, erläutert die Kommission. Auf dieses gesellschaftliche Anliegen einzugehen, habe für die Kommission hohe Priorität. Während alle landwirtschaftlichen Nutztiere den geltenden Tierschutzvorschriften unterlägen, fielen nur Legehennen, Masthähnchen, Sauen und Kälber unter die Vorschriften über die Käfighaltung. In ihrer Antwort auf die Bürgerinitiative verpflichtet sich die Kommission, bis Ende 2023 einen Legislativvorschlag vorzulegen, um die Verwendung von Käfigsystemen für alle in der Initiative genannten Tiere schrittweise zu beenden und schließlich zu verbieten.
Voraussetzungen für Verbot noch festzulegen
Der Kommissionsvorschlag zum Verbot der Käfighaltung werde Teil der laufenden Überprüfung der Tierschutzvorschriften im Rahmen der Strategie "Vom Hof auf den Tisch", so die Kommission weiter. Er betreffe nicht nur Tiere, die bereits von den Rechtsvorschriften erfasst sind wie Legehennen, Sauen und Kälber, sondern auch weitere, in der Bürgerinitiative genannte Tiere, nämlich Kaninchen, Junghennen, Masthähnchen, Legetiere, Wachteln, Enten und Gänse. Für diese Tiere habe die Kommission die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) bereits ersucht, den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu ergänzen, um die nötigen Voraussetzungen für ein Verbot der Käfighaltung festzulegen.
Folgenabschätzung bis Ende 2022
Da zur Beendigung der Käfighaltung die derzeitigen Haltungssysteme geändert werden müssen, werde die Kommission die sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen der zu treffenden Maßnahmen und den Nutzen für den Tierschutz in einer bis Ende 2022 abzuschließenden Folgenabschätzung prüfen. Hierzu will sie spätestens Anfang 2022 eine öffentliche Konsultation durchführen. Die Kommission will insbesondere prüfen, ob ein Inkrafttreten der vorgeschlagenen Rechtsvorschriften im Jahr 2027 realistisch ist.
Zwei weitere Bürgerinitiativen registriert
Die EU-Kommission hat zudem beschlossen, zwei weitere Europäische Bürgerinitiativen zu registrieren: "Europäischer EcoScore" und "Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei und ein Europa ohne Tierversuche". Nach Auffassung der Kommission haben beide Initiativen die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und sind somit rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Initiativen hat die Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen. Nach der Registrierung der beiden Initiativen können die Organisatoren mit der Sammlung von Unterschriften beginnen. Erhalten sie innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Produktetikett zu Umweltauswirkungen gefordert
Die Organisatoren der Initiative "Europäischer EcoScore" rufen die Kommission auf, "einen verlässlichen Europäischen EcoScore" vorzuschlagen – ein verpflichtendes Etikett mit Angaben für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu den Umweltauswirkungen von Produkten, die auf dem EU-Markt hergestellt oder verkauft werden. Das Etikett würde auf einer standardisierten Berechnung beruhen. Den Anfang sollten die Lebensmittel- und die Bekleidungsbranche machen, letztendlich sollten jedoch alle Produktarten abgedeckt werden.
Verschärfung des Verbots von Tierversuchen für Kosmetika
Die Organisatoren der Initiative "Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei und ein Europa ohne Tierversuche" rufen die Kommission auf, Rechtsakte vorzuschlagen, die das bestehende EU-Verbot von Tierversuchen für Kosmetika und des Inverkehrbringens von an Tieren getesteten Inhaltsstoffen verschärfen und ausweiten. Mit der Rechtsetzung würde zudem ein Fahrplan für ein Auslaufen aller Tierversuche vor dem Ende des derzeitigen Mandats der Kommission aufgestellt.