Bessere Zusammenarbeit der Behörden
Insbesondere in schweren Fällen, in denen ein Verstoß viele Opfer in der gesamten EU haben kann, soll die federführende Datenschutzbehörde verpflichtet werden, den betroffenen Behörden in anderen Ländern eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen zu übermitteln, in der die zentralen Elemente der Untersuchung und der Standpunkt der Behörde zu dem Fall dargelegt werden. Dies soll dazu beitragen, Meinungsverschiedenheiten zwischen den Behörden zu verringern und die Konsensfindung zwischen ihnen in der Anfangsphase des Verfahrens zu erleichtern.
Grenzüberschreitende Verfahrensharmonisierung
Die neue Verordnung enthält detaillierte Vorschriften, die das reibungslose Funktionieren des durch die DS-GVO eingeführten Kooperations- und Kohärenzverfahrens unterstützen und mit denen Vorschriften harmonisiert werden. Dabei geht es um Anhörungsrechte für Beschwerdeführer, Beteiligungsrechte der von der Untersuchung betroffenen Parteien sowie eine Straffung der Zusammenarbeit und Streitbeilegung.