EU-Kommission verlängert und erweitert Befristeten Beihilfe-Rahmen

Die Europäische Kommission hat am 13.10.2020 beschlossen, den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft während der Corona-Pandemie bis Ende Juni 2021 zu verlängern, die Bestimmungen zu Rekapitalisierungsmaßnahmen darüber hinaus bis Ende September 2021. Ferner können Unternehmen mit erheblichen coronabedingten Umsatzeinbußen künftig mit einem Beitrag zu ungedeckten Fixkosten unterstützt werden.

Verlängerung des Befristeten Rahmens

Wie die Kommission mitteilte, wird der ursprünglich Ende 2020 auslaufende Befristete Rahmen um sechs Monate bis zum 30.06.2021 verlängert, wobei die Schwellenwerte weitergelten sollen. Die ursprünglich bis Ende Juni 2021 laufenden Bestimmungen zu Rekapitalisierungsmaßnahmen werden bis zum 30.09.2021 verlängert.

Beitrag zu ungedeckten Fixkosten von Unternehmen

Ferner erhielten die Mitgliedstaaten nun die Möglichkeit, Unternehmen zu unterstützen, die im beihilfefähigen Zeitraum durch den COVID-19-Ausbruch Umsatzeinbußen von mindestens 30% im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum im Jahr 2019 erlitten haben. Die Unterstützung erfolge in der Form eines Beitrags zu einem Teil der Fixkosten des begünstigten Unternehmens, die nicht durch Erlöse gedeckt seien, und könne je Unternehmen bis zu 3 Millionen Euro betragen. Diese befristete Unterstützung solle verhindern, dass sich die Kapitalausstattung der Unternehmen verschlechtert, und den Unternehmen die Fortführung des Betriebs ermöglichen.

Ausstieg des Staates aus zuvor staatseigenen Unternehmen

Ferner seien die Voraussetzungen für auf der Grundlage des Befristeten Rahmens gewährte Rekapitalisierungsmaßnahmen angepasst worden. Dies betreffe insbesondere die Voraussetzungen für den Ausstieg des Staates aus Beteiligungen infolge von Rekapitalisierungsmaßnahmen für Unternehmen, an denen er bereits vor der Rekapitalisierung einen Anteil gehalten habe. Durch die Änderung könne der Staat auf der Grundlage einer unabhängigen Bewertung aus solchen Beteiligungen aussteigen und seine Beteiligung auf den Stand von vor der Rekapitalisierung zurückführen.

Erleichterung bei Exportkreditgarantien wird verlängert

Angesichts der allgemein unzureichenden privatwirtschaftlichen Versicherungskapazitäten für wirtschaftlich vertretbare Risiken für Ausfuhren in Staaten, die im Verzeichnis der Staaten mit marktfähigen Risiken aufgeführt seien, werde ferner die vorübergehende Streichung aller Länder aus dem Verzeichnis der Staaten mit "marktfähigen Risiken" im Anhang der Mitteilung über die kurzfristige Exportkreditversicherung bis zum 30.06.2021 verlängert.

Redaktion beck-aktuell, 13. Oktober 2020.