Ausnahmen für Mitarbeiter im Gesundheitswesen, Pendler und Güterverkehr
Ausnahmen für die Einreisebeschränkung gebe es für Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, Pendler im Grenzgebiet sowie europäische Staatsbürger, die nach Hause kommen. "Auch alle Gütertransporte bleiben bestehen", sagte von der Leyen. An den Binnengrenzen im EU-Binnenmarkt sollen grüne Korridore eingerichtet werden, um allen wesentlichen Gütern an Grenzübergängen Vorfahrt zu gewähren. "Wir müssen einerseits die Menschen schützen vor der Ausbreitung des Virus und gleichzeitig sicherstellen, dass der Warenfluss in der Europäischen Union uneingeschränkt aufrechterhalten bleibt. Transporte müssen ungehindert ans Ziel kommen, damit unsere Wirtschaft das leistet, was wir jetzt brauchen", sagte von der Leyen.
von der Leyen: Maßnahmen können nur bei einheitlicher Umsetzung erfolgreich sein
"Unser Gesundheitssystem steht unter großem Druck. Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben deshalb starke Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Diese Maßnahmen werden nur dann erfolgreich sein, wenn sie in allen Mitgliedsstaaten koordiniert sind. Deshalb legen wir heute als Kommission Leitlinien vor für diese Grenzmaßnahmen", so von der Leyen. Die Einreisebeschränkungen in die Europäische Union müssen von den Mitgliedstaaten beschlossen und umgesetzt werden. Sie sollen nicht gelten für Bürger des Vereinigten Königreichs und der EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island).