EU-Kommission verklagt Ungarn wegen "Stop-Soros-Gesetz"

Ungarn muss sich wegen seines Umgangs mit Flüchtlingshelfern und Asylsuchenden vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten. Die EU-Kommission kündigte am 25.07.2019 eine Klage gegen das Land an. Mit ihr will sie die Regierung des rechts-nationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban dazu zwingen, umstrittene Maßnahmen zurückzunehmen. Sie sehen unter anderem vor, Hilfeleistung bei Asylanträgen unter Strafe zu stellen und das Recht auf die Beantragung von Asyl weiter einzuschränken. Die EU-Kommission hält dies für unvereinbar mit EU-Recht.

Bezeichnung bezieht sich auf liberalen US-Milliardär George Soros

Die Regierung Orbans hatte die Bestimmungen gegen Flüchtlingshelfer im Jahr 2018 unter der Bezeichnung "Stop-Soros-Gesetz" vom Parlament beschließen lassen. Die Bezeichnung "Stop Soros" bezieht sich auf den liberalen US-Milliardär George Soros. Der aus Ungarn stammende Holocaust-Überlebende unterstützt mit seiner humanitären Stiftung zahlreiche Zivilorganisationen, die Flüchtlingen und Asylsuchenden helfen.

Soros in Plakatkampagne als "dämonischer Einflüsterer" diffamiert

Die ungarische Regierung unterstellt Soros, eine große Zahl muslimischer Einwanderer nach Europa zu bringen. Eine EU-weit kritisierte Plakatkampagne diffamierte ihn zuletzt als dämonischen Einflüsterer von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker.

Zwangsgelder könnten drohen

Sollte der EuGH der Kommission Recht geben, könnte Ungarn notfalls sogar mit Zwangsgeldern gezwungen werden, die umstrittenen Regeln zu ändern.

Weiteres Verfahren wegen Umgangs mit Migranten

Juristischer Ärger droht Ungarn unterdessen auch wegen seines Umgangs mit Migranten, deren Anträge auf internationalen Schutz abgelehnt wurden und die in ein Drittland rückgeführt werden sollen. Sie bekommen nach Angaben der Kommission in den ungarischen Transitzonen an der Grenze zu Serbien nicht genug zu essen. Die für die Einhaltung von EU-Recht zuständige Brüsseler Behörde leitete am 25.07.2019 deswegen ein weiteres Verfahren gegen Ungarn ein. Am Ende könnte es auch in diesem Fall eine Klage vor dem EuGH geben.

Redaktion beck-aktuell, 26. Juli 2019 (dpa).