Die Europäische Kommission verklagt Polen wegen Verstößen gegen Unionsrecht durch den polnischen Verfassungsgerichtshof. Dieser hatte 2021 Bestimmungen der EU-Verträge für unvereinbar mit der polnischen Verfassung erklärt. Polen zeigte sich von der Ankündigung aus Brüssel unbeeindruckt. Es hält die Verfassungsrechtsprechung weiterhin für Sache der Mitgliedstaaten.
EU wirft Polen Missachtung fundamentaler Grundsätze des Unionsrechts vor
Der polnische Verfassungsgerichtshof habe mit den Urteilen gegen allgemeine Grundsätze des Unionsrechts verstoßen, so die EU-Kommission zur angekündigten Klage vor dem EuGH. Dazu gehörten die Autonomie, der Vorrang und die einheitliche Anwendung des Unionsrechts sowie die verbindliche Wirkung von Urteilen des EuGH. Zudem ist die Kommission der Auffassung, "dass der Verfassungsgerichtshof die Anforderungen an ein zuvor durch Gesetz errichtetes unabhängiges und unparteiisches Gericht nicht mehr erfüllt". Dies sei auf die Unregelmäßigkeiten bei den Ernennungsverfahren für drei Richter im Dezember 2015 und bei der Auswahl seines Präsidenten im Dezember 2016 zurückzuführen.
Polen: Verfassungsrechtsprechung ist Sache der Mitgliedstaaten
Die Regierung in Warschau gab sich unbeeindruckt von der Ankündigung aus Brüssel. "Polen kennt die Argumente der EU-Kommission, teilt ihre Ansicht aber nicht", sagte der polnische Minister für EU-Angelegenheiten, Szymon Szynkowski vel Sek gegenüber der dortigen Presse. Polen weise konsequent darauf hin, dass die Verfassungsrechtsprechung ausschließlich Sache der Mitgliedstaaten sei. Darauf hätten auch die Verfassungsgerichte etwa in Deutschland und Spanien in ihrer Rechtsprechung hingewiesen.
Redaktion beck-aktuell, 16. Februar 2023 (dpa).
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